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Neuausschreibung des Mittagessens in der Primarstufe

Berlin setzt neue Maßstäbe beim Schulessen: modifizierte Anforderungen, mehr Nachhaltigkeit und höhere Preise

Die 12 Berliner Schulämter veröffentlichten Mitte Januar die Ausschreibungsunterlagen für das Mittagessen an den Grund- und Gemeinschaftsschulen sowie Förderzentren und die Klassenstufen 5 und 6 an grundständigen Gymnasien in öffentlicher Trägerschaft. Grundlage sind die seit Jahren bewährten, berlinweit einheitlichen Musterausschreibungsunterlagen auf Basis des „DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung“ der Deutschen Gesellschaft für Ernährung.

Die Musterunterlagen wurden unter Federführung der Senatsbildungsverwaltung und unter Beteiligung weiterer Senatsverwaltungen, der bezirklichen Schulämter, der Qualitätskontrollstelle Schulessen, der Vernetzungsstelle Schulverpflegung, des Landeselternausschusses, des Catererverbandes sowie weiterer Caterer und begleitet von einer Rechtsanwaltskanzlei in den letzten Monaten umfangreich überarbeitet. Die Senatsbildungsverwaltung stellte die neuen Musterunterlagen auf einer Pressekonferenz am 17.01.2020 vor.
Im Zuge der Überarbeitung wurden eine Reihe von Anforderungen sowie die Zuschlagskriterien modifiziert und neue Anforderungen definiert, um die Qualität des Schulessens weiter zu erhöhen. Beispielweise müssen zukünftig komplette Lebensmittelgruppen in Bio-Qualität angeboten werden: ab August 2020 alle Kartoffeln, Nudeln und Reis sowie ab August 2021 auch Obst sowie Milch und Milchprodukte einschließlich Käse. Der Bio-Anteil steigt damit auf ca. 30% im ersten und auf ca. 50% ab dem zweiten Vertragsjahr. Caterer dürfen zukünftig maximal 2 Wahlmenüs anbieten und alle Grundschulen erhalten Wasserspender von den Berliner Wasserbetriebe. Der Festpreis für ein Schulessen steigt ebenfalls. Ab 01.08.2020 zahlt das Land für jede Essensportion 4,09€ und 4,36€ ab August 2021. Seit dem Schuljahr 2019/20 ist das Mittagessen für alle Schüler*innen der Klassenstufen 1-6 kostenfrei und wird vom Land getragen.
Die im Berliner Schulgesetz verankerten Mitwirkungsmöglichkeiten der Schulen bleiben erhalten. Die Schulen bewerten die von den Anbietern erstellten, individuellen schulischen Umsetzungskonzepte sowie zwei Gerichte bei bezirklichen Testverkostungen und entscheiden so über maximal 65 von 100 Zuschlagspunkten.

Um die Schulen bei dieser anspruchsvollen Herausforderung zu unterstützen, hat die Vernetzungsstelle Schulverpflegung die relevanten Passagen der 110-seitigen Ausschreibungsunterlagen zu den Themen „Umsetzungskonzept“ und „Testverkostung“ in zwei separaten Dateien zusammengefasst und diese auf ihrer Webseite zur Verfügung gestellt.

Die Berliner Schulämter informierten im Januar 2020 in Kooperation mit der Vernetzungsstelle Schulverpflegung und der Qualitätskontrollstelle Schulessen alle betroffenen Schulen in Informationsveranstaltungen über die Ausschreibung und insbesondere die schulischen Mitwirkungsmöglichkeiten.

 

Weitere Informationen:

Vergabeplattform des Landes Berlin
Die Ausschreibungsunterlagen können auf der Vergabeplattform des Landes Berlin heruntergeladen werden. Als Suchbegriffe bitte „Schulmittagessen“ bzw. „Schulessen“ eingeben, eine Bekanntmachung auswählen und die Weiterleitung zum Firmenportal „iTWO tender“ bestätigen, auf dem die Unterlagen bereitgestellt werden.

Musterausschreibungsunterlagen als Grundlage für die Vergabe in den Bezirksämtern

DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung

Pressemitteilung der Senatsbildungsverwaltung zur Neuausschreibung des Schulessens 2020

Auszüge aus den Musterausschreibungsunterlagen der Vernetzungsstelle Schulverpflegung:

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