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Mitsprache

Die Selbständigkeit und Eigenverantwortung der Schule wird im Berliner Schulgesetz stark betont (vgl. § 7 SchulG). Das gilt auch, wenn es um die Mitsprache bei der Auswahl des Anbieters für das Mittagessen geht oder die Formulierung der Anforderungen an ein Cafeteria-/Kiosk-Angebot.

Mitsprache beim Mittagessen

Im Zuge der Neuausrichtung des Mittagessens an den Berliner Grundschulen im Jahr 2013 wurde die Mitsprache der Schulen noch einmal gestärkt. Im Schulgesetz wurde in § 76.3 die Passage zum Mittagessen modifiziert und lautet aktuell:

„Die Schulkonferenz ist anzuhören […] vor der Auswahl des Essensanbieters für das Mittagessen an der Schule. Der Schulkonferenz kann eine Frist von vier Unterrichtswochen zur Stellungnahme gesetzt werden. Weicht die zuständige Schulbehörde […] bei der Auswahl des Essensanbieters von der Stellungnahme der Schulkonferenz ab, so hat sie dies gegenüber der Schulkonferenz zu begründen.“ 

Schulische Mittagessensausschüsse

Zur Umsetzung dieser stärkeren Mitbestimmung der Schulen beim Mittagessen wurde durch das „Gesetz über die Qualitätsverbesserung des Schulmittagessens“ die rechtliche Stellung von schulischen Essensausschüssen gesetzlich legitimiert.

Dazu wurde in § 78 des Schulgesetzes („Verfahrensgrundsätze, Ausschüsse“) folgende Passage ergänzt:

„[…] Wird an einer Schule ein Mittagessen angeboten oder ist ein solches Angebot geplant, so bildet die Schulkonferenz der Schule einen Mittagessensausschuss. Der Ausschuss dient insbesondere[…] der Unterstützung der Schulkonferenz bei der Stellungnahme zu der Auswahl des Essensanbieters […]“.

Mitsprache bei Cafeterien und Kiosken

Insbesondere für weiterführende Schulen ist die Gestaltung des Angebots von Cafeterien bzw. Kiosken relevant.
Im Berliner Schulgesetz wird den Schulkonferenzen in § 76.2 hier folgendes Entscheidungsrecht eingeräumt:

„Die Schulkonferenz entscheidet über […] Verhaltensregeln für den geordneten Ablauf des äußeren Schulbetriebs (Hausordnung) einschließlich der schuleigenen Grundsätze über […] das Warenangebot zum Verkauf in der Schule im Rahmen zugelassener gewerblicher Tätigkeit […]“.

Flyer zur Handreichung "Mittagessensausschüsse" (PDF 58 KB)