Die Verantwortung und Zuständigkeit für die Organisation des Mittagessens liegt beim jeweiligen Schulträger. Dies sind bei Schulen in öffentlicher Trägerschaft in der Regel die Bezirke. Sollte an Grundschulen die Ganztagsbetreuung von einem freien Träger umgesetzt werden, kann in Einzelfällen die Organisation des Mittagessens vom Schulträger an diesen übertragen sein.
Kein Mittagessen ohne Vertrag!
Grundlage für die Teilnahme am Mittagessen ist ein von den Eltern geschlossener Vertrag mit dem Essensanbieter. Auch bei der Teilnahme am kostenfreien Mittagessen in den Jahrgangsstufen 1-6 ist ein solcher Vertrag notwendig.
Berliner Schulsystem (PDF 180 KB)
Infobrief der Senatsbildungsverwaltung zur Einführung des Schulmittagessens ohne Kostenbeteiligung der Eltern ab 01. August 2019 (PDF 95 KB)
Das Mittagessen ist an Berliner Schulen Teil der Ergänzenden Förderung und Betreuung, die im Schulalltag gemeinhin als Ganztagsangebot bezeichnet wird.
Im Berliner Schulgesetz ist hierzu in § 19 festgelegt: „An Ganztagsschulen soll ein Mittagessen angeboten werden.“
Ganztagsschulen sind in Berlin:
- Grundschulen
- Förderzentren
- Gemeinschaftsschulen
- Integrierte Sekundarschulen
- Ganztagsgymnasien
Die Verantwortung und Zuständigkeit für die Organisation des Mittagessens liegt beim jeweiligen Schulträger. Dies sind bei öffentlichen Schulen in der Regel die Bezirke. Sollte an Grundschulen die Ganztagsbetreuung von einem freien Träger umgesetzt werden, kann in Einzelfällen die Organisation des Mittagessens vom Schulträger an diesen übertragen sein.
Kein Mittagessen ohne Vertrag
Grundlage für die Teilnahme am Mittagessen ist ein von den Eltern geschlossener Vertrag. Dabei sind an Grundschulen, abhängig von Schulart und Art der Ganztagsbetreuung, verschiedene Vertragskonstellationen möglich.
Diese sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.