Zuständigkeiten
Mittagessen und Ganztag
Das Mittagessen ist an Berliner Schulen Teil der Ergänzenden Förderung und Betreuung, die im Schulalltag gemeinhin als Ganztagsangebot bezeichnet wird.
Im Berliner Schulgesetz ist hierzu in § 19 festgelegt: „An Ganztagsschulen soll ein Mittagessen angeboten werden.“
Ganztagsschulen sind in Berlin:
- Grundschulen
- Förderzentren
- Gemeinschaftsschulen
- Integrierte Sekundarschulen
- Ganztagsgymnasien
Schulträger organisieren das Mittagessen
Die Verantwortung und Zuständigkeit für die Organisation des Mittagessens liegt beim jeweiligen Schulträger. Dies sind bei Schulen in öffentlicher Trägerschaft in der Regel die Bezirke. Sollte an Grundschulen die Ganztagsbetreuung von einem freien Träger umgesetzt werden, kann in Einzelfällen die Organisation des Mittagessens vom Schulträger an diesen übertragen sein.
Kein Mittagessen ohne Vertrag
Grundlage für die Teilnahme am Mittagessen ist ein von den Eltern geschlossener Vertrag mit dem Essensanbieter. Auch bei der Teilnahme am kostenfreien Mittagessen in der Jahrgangsstufe 1-6 ist ein solcher Vertrag notwendig.
Weitere Verpflegungsangebote
Für das Schulfrühstück sowie bei Ganztagsbetreuung für eine Vesper am Nachmittag inklusive einer ausreichenden Menge von Getränken sind im Land Berlin grundsätzlich die Eltern verantwortlich. Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die das Angebot eines Kiosks, einer Cafeteria oder eines sonstigen Frühstücksverkaufs an Berliner Schulen vorschreibt.
Allerdings existieren insbesondere an den weiterführenden Schulen solche Angebote, die durch die Anbieter des Mittagessens, separate Pächter*innen, Schülerfirmen oder vereinzelt durch Förder-, Eltern- oder Mensavereine getragen und organisiert werden.