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Satzung

Ziele und Zwecke des Vereins

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S.d. Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zwecke des Vereins sind die Förderung der Erziehung und Volksbildung sowie die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz.

Aufgabe des Vereins ist es, eine qualitativ hochwertige und gesundheitsfördernde Gemeinschaftsverpflegung von Kindern und Jugendlichen sowie eine auf dieser Basis aufbauende Ernährungs- und Verbraucherbildung in Kitas und Schulen zu fördern.

Die Zwecke werden vor allem durch folgende Tätigkeiten verfolgt:

  • Förderung und Aufbau eines Informations- und Beratungsnetzwerkes sowie Verbesserung der Kommunikation zwischen Verantwortlichen und Betroffenen von Kita- und Schulverpflegung (vor allem Kita- und Schulträgern, Kitas und Schulen, Eltern und Kindern bzw. Jugendlichen) durch die Entwicklung und Institutionalisierung von Foren für die Kooperation dieser Akteure,
  • Erarbeitung von Konzepten zur Einführung, Qualitätsverbesserung und Erhöhung der Akzeptanz von Verpflegungsangeboten in Kita und Schule,
  • die Durchführung von Informations- und Fortbildungsveranstaltungen und die Verbreitung von Informationsmaterial,
  • Erarbeitung und Förderung von Konzepten einer settingorientierten, zeitgemäßen Ernährungs- und Verbraucherbildung in Kitas und Schulen,
  • bundesweite Kommunikation der gesammelten Erfahrungen und erzielten Ergebnisse sowie der Vereinsziele.