Direkt zum Seiteninhalt Zur Hauptnavigation Zur Wurzelnavigation

Häufig gestellte Fragen aus dem Kita-Alltag

 

Der Qualitätsstandard für die Verpflegung in Kitas 6. Auflage, 2. korrigierter Nachdruck, 2023 (PDF 3,6 MB) der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. ist eine bundesweit einheitliche Empfehlung. Der Standard basiert auf aktuellen ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen und gibt Verantwortlichen einen Orientierungsrahmen für die Planung und Umsetzung eines vollwertigen und gesundheitsfördernden Speisenangebots und erschien im November 2020 in aktualisierter Neuauflage. Neben den ernährungsphysiologischen Anforderungen werden organisatorische und rechtliche Rahmenbedingungen sowie die Rolle der Ernährungsbildung und Hygiene-Bestimmungen für Kitas im Qualitätsstandard beschrieben. Des weiteren wird Stellung zu einer nachhaltigen Ernährung genommen.

 

 

Das Mittagessen gehört zu den Leistungsverpflichtungen der Träger der Kindertageseinrichtungen in Berlin und wird entsprechend durch das Land Berlin, Eigenmittel der Träger und Elternbeiträge nach dem Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz (TKBG) finanziert.

Eltern, die eine öffentlich finanzierte Kindertagesbetreuung mit Mittagessen für ihr Kind in Anspruch nehmen, zahlen für das Mittagessen monatlich 23 €.

Die (Voll-)Kosten für ein Mittagessen in einer Berliner Kita können jedoch variieren und fallen verschieden hoch aus. Einige Gründe für unterschiedliche Preise sind z.B. verschiedene Qualitätskriterien der jeweiligen Einrichtungen wie z.B. ein erhöhter Anteil von Bioprodukten. Zudem kommt es auf die Anzahl der Portionen an, die gekocht werden und ob die Einrichtung das Mittagessen selbst kocht bzw. sich von einem Caterer beliefern lässt.

Zusätzliche Zahlungen können von den Kitas nur dann gefordert werden, wenn besondere, über die Verpflichtung hinausgehende Leistungen erbracht werden (z. B. Vesper, Frühstück).

Weiterführende Informationen sind dahingehend auf der entsprechenden Seite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zu finden.

 

Kinder aus Familien mit geringem Einkommen haben seit Inkrafttreten des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) einen Anspruch auf Leistungen für das gemeinsame Mittagessen in Kitas und Schulen.

Die Kosten für das gemeinsame Mittagessen in der Kita oder Kindertagespflege werden vollständig übernommen bei Vorlage des berlinpass-BuT in der Kita (für Kita-Kinder) oder im Jugendamt (für Kinder in der Kindertagespflege).

 

 

Ja, die Vereinbarung über die Qualitätsentwicklung in Berliner Kindertagesstätten (QV TAG) (PDF 523 KB). Diese Qualitätsvereinbarung ist eine verbindliche Selbstverpflichtung der Tageseinrichtungen mit dem Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
Es ist darin vereinbart, dass die Kinder mit einer qualitativ hochwertige Mittagsverpflegung versorgt werden. „Diese soll physiologisch ausgewogen, schmackhaft und abwechslungsreich sein und den Ernährungsbedürfnissen der unterschiedlichen Altersstufen entsprechen. Spezifische kulturelle Speisegebote und medizinisch erforderliche Einschränkungen für einzelne Kinder werden berücksichtigt. Frisches Obst und Gemüse werden den Kindern täglich angeboten.
Eine ausreichende Versorgung mit ungesüßten Getränken ist während des gesamten Tagesablaufs zu gewährleisten (Maßnahme 17)."

 

 

Die Vernetzungsstelle bietet regelmäßig Fortbildungen in Kooperation mit Partnern an. Bitte erfragen Sie aktuelle Veranstaltungstermine bei uns. Die gemeinsame Teilnahme von pädagogischen und Küchenfachkräften an Fortbildungen zur Kita-Verpflegung und zur Ernährungsbildung fördert den Austausch im Team und hat sich in der Vergangenheit bewährt.

 

 

Die immer wiederkehrenden gemeinsamen Mahlzeiten in der Kita bieten eine sehr gute Möglichkeit, um Ernährungsbildungsaspekte für die Kinder einzubauen. So können z.B. die unterschiedlichen Lebensmittel auf ihre sensorischen Eigenschaften erforscht werden. Aber auch verschiedenen Rituale und esskulturelle Eigenheiten rund um die Mahlzeit, die die Kinder aus ihrer Familienkultur kennen, können hier thematisiert werden. Für kleinere Kinder, die erst am Anfang ihrer "Essbiographie" stehe, können z.B. Esslerngeschichten angefertigt werden. Können oder wollen Kinder aus bestimmten Gründen (z.B. sind sie neu in der Kita = veränderte Lebenssituation) nicht essen, kann es mitunter hilfreich sein "Ankerlebensmittel" anzubieten.

 

 

Werden Speisen ausschließlich für den Eigenverzehr hergestellt und nicht an Dritte abgegeben, fällt dies nicht unter die gesetzlichen Bestimmungen. Dies entbindet jedoch nicht von der Pflicht, die Kinder in den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln einzuweisen. Zudem müssen alle Speisen gesundheitlich unbedenklich sein.
Werden Speisen aber an Dritte abgegeben, gilt die Lebensmittelhygiene-Verordnung, LMHV, die als Artikel 1 in der nationalen Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts zu finden ist. Außerdem ist dann die Einhaltung des Infektionsschutzgesetztes (IfSG) und die Umsetzung eines betriebseigenen Kontrollsystems nach HACCP-Grundsätzen dann Pflicht.
 

 

 

Generell ist es möglich, dass Kinder bzw. Eltern Speisen für solche Anlässe zu Hause vorbereiten und in die Kita mitbringen. Die Kita sollte allerdings alle Beteiligten über die Risiken aufklären, die mit der Herstellung, dem Transport und der Ausgabe von Speisen verbunden sein können. Hier finden Sie eine Vorlage für einen Elternbrief (PDF  50 KB), der die Hygieneanforderungen , die bei Kita-Festen berücksichtigt werden müssen, zusammenfasst. Eine Kennzeichnungspflicht für Allergene gibt es bei gelegentlich mitgebrachten Speisen nicht. Eine freiwillige Angabe ist natürlich wünschenswert, um Betroffenen die Teilnahme am Essen zu ermöglichen. Hilfreich kann eine Checkliste für mitgebrachte Speisen sein.


 

 

Die neuen Regelungen zur Allergenkennzeichnung gelten für alle Lebensmittelunternehmen. Kitas und Kinderläden, die regelmäßig Speisen an Kinder abgeben, sind Lebensmittelunternehmen. Neu ist, dass auch bei unverpackter Ware, also beispielsweise beim Mittagessen in der Kita, eine Information über Allergene verpflichtend ist. Demnach müssen die 14 wichtigsten Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können z.B. Nüsse oder Soja, ausgewiesen werden. Die Information kann schriftlich, elektronisch oder mündlich erfolgen. Im Falle der mündlichen Information muss eine schriftliche Dokumentation, z.B. mittels eines Ordners, auf Nachfrage von Eltern oder der zuständigen Überwachungsbehörde leicht zugänglich sein. Eine rein mündliche Auskunft ist ohne eine schriftliche Dokumentation nicht zulässig und birgt ein hohes Risiko für Fehlinformationen. Eine Information in schriftlicher Form ist zu empfehlen, da dies den Betroffenen und auch dem Küchenpersonal eine gewisse Sicherheit bietet. Vor Ort sollte an gut sichtbarer Stelle ein deutlicher Hinweis erfolgen, wo und wie Eltern die Allergeninformation erhalten können. Zur Absicherung einer akzeptierten Umsetzung der neuen Vorgaben ist Kitas anzuraten, mit dem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt in Kontakt zu treten. Allergen-Dokumentationen sollten regelmäßig (1-2 mal jährlich) aktualisiert werden bzw. bei Umstellung auf neue Produkte.

Weitere Informationen finden Sie hier:

 

 

Bei einer Lebensmittelallergie oder –unverträglichkeit reagiert der Körper überempfindlich auf bestimmte Lebensmittel oder Lebensmittelinhaltsstoffe. Leiden Kinder nachweislich an einer Allergie, so ist es wichtig, dass die Eltern mit der Kindertagesstätte eng zusammenarbeiten. Denn die Behandlung einer Lebensmittelallergie liegt in der konsequenten Vermeidung der Substanz, die die Allergie auslöst. Die Küche oder der Essensanbieter muss unbedingt wissen, welche Lebensmittel oder Inhaltsstoffe vermieden werden müssen. Der Kita sowie der Küche bzw. dem Speisenanbieter muss eine "ärztliche Bescheinigung für Nahrungsmittel-Allergien und -Unverträglichkeiten zur Vorlage in Kindertagesstätten" vorliegen. In dieser ist leicht verständlich dargelegt, an welcher Allergie/Unverträglichkeit das Kind leidet und auf welche Nahrungsmittel verzichtet werden muss.  Der Allergietest sollte nach spätestens einem Jahr wiederholt werden, da viele Kinder bis zu ihrem Schuleintritt ihre Allergien verlieren, also eine Toleranz gegenüber dem Allergen entwickeln.

Weitere Informationen dazu finden sich auch beim Deutschen Allergie- und Asthambund e.V.

 

 

Da abgepumpte Muttermilch unbehandelt ist, birgt sie bei unsachgemäßem Umgang ein hohes Risiko für die Keimentwicklung. Durch eine sorgfältige Gewinnung, die korrekte Lagerung und eine lückenlose Kühlkette beim Transport kann dieses Risiko reduziert werden. Kindertageseinrichtungen sind für den einwandfreien Zustand der Milch verantwortlich. Deshalb wird den Einrichtungen empfohlen, feste Verhaltensweisen im Umgang mit Muttermilch zu definieren. Diese müssen alle Mitarbeiter/innen kennen und müssen den Eltern vermittelt werden.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und die Nationale Stillkommission haben deshalb Empfehlungen zum hygienischen Umgang mit abgepumpter Muttermilch veröffentlicht, zu denen auch ein Merkblatt für Kitas und Tagespflege (PDF 605 KB) sowie ein Merkblatt für Eltern (PDF 570 KB) gehören.

 

 

 

Es gibt verschiedene Lebensmittel, die für die Allerkleinsten und Kleinen problematisch werden können:  So sollte es im ersten Lebensjahr für Säuglinge keinen Honig geben. Honig kann Bakterien enthalten, die zu einer Vergiftung führen (Botulismus). Kuhmilch und Produkte, die Kuhmilch enthalten, sollten Säuglingen ebenfalls nur in ganz kleinen Mengen gegeben werden, da eine große Menge die Nieren des Babys zu stark belastet. Sie können Darmblutungen auslösen. Aufgrund ihrer Größe leicht verschluckbare Lebensmittel wie Nüsse oder Rosinen sollten vermieden werden, da sie in die Luftröhre der Kinder gelangen können. Zucker, Salz, Gewürze u.ä. am besten vermeiden oder in ganz geringen Mengen verwenden. Weiterführende Informationen finden sich u.a. auf den Seiten des  Netzwerks "Gesund ins Leben".

 

 

Wenn Kinder das Essen verweigern oder wenig essen ist das in Ordnung, solange das Gewicht stimmt und die Kinder ausgeglichen und fröhlich sind.
Wenn Kinder immer nur das Gleiche essen, dann bieten Sie ihnen nur einzelne neue Lebensmittel zu bereits vertrauten an. Gestalten Sie das Essen attraktiv und schneiden Obst z.B. in mundgerechte Stücke oder in lustige Formen. Wenn Sie den Kindern neue Lebensmittel immer wieder anbieten, kommt die Lust irgendwann und die Kinder probieren von alleine. Allgemein regen ein bunter und schön gestalteter Teller und eine schöne Essatmosphäre den Appetit an.

 

 

Süße Hauptspeisen, wie z. B. Pfannkuchen, Milchreis oder Grießbrei sind beliebt bei den Kindern und stehen in vielen Einrichtungen deshalb auch regelmäßig auf dem Speiseplan. Vor allem diese Gerichte sind jedoch meist sehr reich an Zucker und arm an Vitaminen, Mineralstoffen und Ballaststoffen. Sie entsprechen in der Regel nicht den Qualitätskriterien für die Mittagsverpflegung aus dem DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Kitas“.

Hierin finden sich konkrete Empfehlungen für die Umsetzung, um eine abwechslungsreiche und bedarfsdeckende Ernährung sicherzustellen. In Bezug auf süße Hauptspeisen findet sich keine Angabe für die Anzahl der Häufigkeit in einem bestimmten Verpflegungszyklus.

Sind süße Hauptspeisen deshalb tabu?

Hier lohnt ein genauer Blick auf die Zusammensetzung der Mahlzeit. Wird eine süße Hauptspeise mit Lebensmitteln aus der optimalen Auswahl an Lebensmitteln zubereitet, z. B. ein Hirse-Quarkauflauf mit Früchten oder Pfannkuchen aus Vollkornmehl mit frisch zubereitetem Obst-Kompott, dann spricht ernährungsphysiologisch letztlich nichts dagegen. Ergänzt werden sollte die Mahlzeit z.B. mit etwas Kabbergemüse, um alle Nährstoffe in dieser Mahlzeit abzudecken.

Alternativ könnte anstatt eines süßen Hauptgerichts ab und zu ein gesunder Nachtisch angeboten werden. Beispielsweise ein Speisequark mit frischem Obst. Selbst zubereitet, kann hier auch über die Zuckermenge bestimmt werden.

Süßspeisen oder süße Nachtische sollten in den Einrichtungen etwas Besonderes bleiben. Jede Kita sollte hier klare Regelungen finden, diese auch in ihrem Verpflegungskonzept verankern und allen Beteiligten (päd. Fachkräften, Kindern und ihren Bezugspersonen) kommunizieren.

 

 

Es müssen klare Absprachen zwischen den Eltern und der Kita getroffen werden, ob von zu Hause Süßigkeiten mitgegeben werden dürfen oder nicht. Schränken Sie den Verzehr von Süßigkeiten in der Kita weitestgehend ein oder verzichten Sie ganz darauf.

Im DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung für Kitas werden folgende Aussagen im Umgang mit Süßigkeiten getroffen:

  • Süßigkeiten werden nicht als Belohnung oder zum Trösten eingesetzt

  • Süßigkeiten werden nicht bei Frühstück oder als Zwischenmahlzeit eingesetzt. Dies gilt auch für die sogenannten „Kinder-Lebensmittel“.

  • Süßigkeiten sind nur zu besonderen Anlässen erlaubt.

So ist die Wahrscheinlichkeit geringer, dass Kinder am Tag mehrfach naschen. Kinder sind mit der Süße von Obst völlig zufrieden, solange sie keine Süßigkeiten angeboten bekommen. Kinder sollten Süßigkeiten oder salzige Snacks erst so spät wie möglich kennen lernen, dann vermissen sie sie in der Regel auch nicht.

 

 

Kita und Eltern sollten eng miteinander arbeiten. Alle Regeln, die es bezüglich der Verpflegung in der Kita gibt, sollten den Eltern erklärt und verdeutlicht werden. Zudem sollte den Eltern der Speiseplan der Kita frei zur Verfügung stehen. Somit können die Mahlzeiten des Kindes über den Tag besser aufeinander abgestimmt werden. Es müssen gemeinsame Absprachen getroffen werden, so dass das Kind in den Genuss einer optimalen Ernährung kommt. Informationen z.B. zum Umgang mit abgepumpter Muttermilch oder zu von zu Hause mitgebrachtem Essen für die Zwischenverpflegung sollte die Kita den Eltern aushändigen.

Dabei spielt eine Rolle, wie die Kommunikation zwischen den pädagogischen Kita-Kräften und den Eltern abläuft. Im Idealfall findet zwischen den beiden Aktueren ein Dialog auf Augenhöhe statt, bei dem die Familienkultur des Kindes berücksichtigt und respektiert wird. Gleichzeitig sollte aber der Standpunkt der Kita hinsichtlich des bestehenden Verpflegungskonzeptes gut begründet und nachdrücklich den Eltern erklärt werden.

 

 

 

 

Ja, Säuglinge sollten ihre Mahlzeiten bekommen, wenn sie Hunger haben. Hier kommt es noch nicht darauf an, dass zusammen gegessen und auf alle gewartet wird. Nehmen Sie sich Zeit und setzen sich mit dem Säugling in eine ruhige Ecke. Seien sie führsorglich, halten Blickkontakt und schenken dem Kind Zuwendung und Wärme. Wenn es möglich ist, kann der Säugling anschließend am gemeinsamen Essenstisch dabei sein.

 

 

Wird in einer Kita unter Verwendung von Lebensmitteln aus ökologischem Anbau selbst gekocht, besteht keine Zertifizierungspflicht. Voraussetzung ist, die Küche wird nicht gewerbsmäßig betrieben und es kann keine Kaufentscheidung getroffen werden. Hier entfällt die sonst geltende Kontrollpflicht. Diese Kitas dürfen Bioprodukte auf dem Speiseplan ausloben. Dies gilt auch für Einrichtungen, die eine zentrale Küche haben. Denn auch hier treffen die Kinder keine Kaufentscheidung und das Essensangebot ist vorgegeben.

Bio Zertifizierung - Leitfaden für Gemeinschaftsverpflegung und Gastronomie (Seite 9)

Die Verwendung des deutschen Bio-Siegels auf dem Speiseplan ist nicht zulässig, da dort die zusätzliche Angabe des Kontrollstellencodes der Öko-Kontrollstelle zwingend erforderlich wäre.

 

 

Das Thema Ernährung wird neben dem Gesundheitsaspekt immer häufiger in Verbindung mit den Themen Nachhaltigkeit und Tierwohl diskutiert.

Im Zusammenhang damit werden meist pflanzenbasierte oder pflanzenbetonte Kostformen empfohlen. Im Englischen wird diese Form als „plant-based-diet“ beschrieben, welche sowohl als eine pflanzenbetonte als auch als eine pflanzenbasierte Ernährungsweise übersetzt werden kann. Unter diesem Sammelbegriff werden verschiedene Ernährungsformen zusammengefasst, wie z.B. eine vegetarische oder eine vegane Ernährung. Auch die Planetary Health Diet kann hier eingeordnet werden.

Derzeit gibt es keine genaue Definition dieser beiden Begriffe! Im Allgemeinen wird darunter eine Lebensmittelauswahl verstanden, die zum überwiegenden Teil aus pflanzlichen Produkten besteht. Dazu zählen z.B. Getreide, Obst und Gemüse, Hülsenfrüchte, etc.
Tierische Produkte wie Fleisch, Eier und Milch sind als eine Ergänzung des Speiseplans zu verstehen sind.

Beobachtungsstudien konnten zeigen, dass eine pflanzenbetonte Ernährung mit einer Risikosenkung für ernährungsbedingte Erkrankungen, wie z. B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, einhergeht.  Dennoch ist diese nicht per se gesundheitsförderlich: es kommt immer auf die Auswahl der Lebensmittel an!

Informationen zu weiteren Fragen rund um das Thema "pflanzenbasierte Kostformen" finden Sie  hier.