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Qualitätssicherung

Mit dem am 01.08.2013 in Kraft getretenen „Gesetz über die Qualitätsverbesserung des Schulmittagessens“ wurden Mittagessensausschüsse als neuer Ausschuss der Schulkonferenz eingeführt und in § 78 des Berliner Schulgesetzes rechtlich legitimiert.

Zusammensetzung eines Mittagessensausschusses

Im Mittagessensausschuss soll jede in der Schulkonferenz vertretene Gruppe angemessen repräsentiert sein. Die Mitglieder des Ausschusses werden durch die Schulkonferenz benannt, müssen jedoch nicht gleichzeitig Mitglieder der Schulkonferenz sein. Interessierte können ihre Bereitschaft, sich im Ausschuss zu engagieren, über ihre schulischen Gremien, das heißt über die Gesamtkonferenz, die Gesamtelternvertretung und die Gesamtschülervertretung, in der Schulkonferenz signalisieren.

Laut Berliner Schulgesetz soll dem Mittagessensausschuss eine Vertreterin oder ein Vertreter der pädagogischen Fachkräfte der Schule oder des Trägers der freien Jugendhilfe angehören, der in Kooperation mit der Schule Leistungen der ergänzenden Forderung und Betreuung im Sinne von § 19 Absatz 6 SchulG erbringt. Dringend empfohlen ist die Vertretung und Mitarbeit der Schulleitung bzw. der erweiterten Schulleitung im Mittagessensausschuss.

Darüber hinaus sollte eine Person des Ausschusses als Ansprechperson benannt sein und Aufgaben wie die Kommunikation übernehmen, z. B. zu Sitzungen des Ausschusses einladen.

Aufgaben des Ausschusses

Die Aufgaben bzw. Mitwirkungsmöglichkeiten der Mittagessensausschüsse sind in § 78 Abs. 2 Schulgesetz wie folgt beschrieben:
„Der Ausschuss dient insbesondere
1. der Unterstützung der Schulkonferenz bei der Stellungnahme zu der Auswahl des Essensanbieters,
2. der Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle des Mittagessens,
3. dem Informationsaustausch mit der für die Kontrolle des Mittagessens zuständigen Stelle im Bezirk [...]“.

Verhältnis zum Essensanbieter

Auch der Vertrag zwischen bezirklichem Schulamt und Essensanbieter benennt die Mittagessensausschüsse als Gremien der Qualitätssicherung, die berechtigt sind, Speisepläne zu prüfen, testweise die Speisen zu verkosten und Einsicht in die Dokumentationen von Warmhaltezeiten und Temperaturkontrollen zu nehmen. Mangelanzeigen des Mittagessensausschusses muss der Anbieter laut Vertrag mit einer Frist von zwei Werktagen beantworten. Der Ausschuss kann bei Bedarf die Kundenbetreuung des Anbieters zu seinen Sitzungen einladen. Laut Vertrag muss der Anbieter auf Wunsch des Essensauschusses als Gast an dessen Sitzungen teilnehmen.

Chance zur Mitgestaltung und Akzeptanzsteigerung

Die Beteiligung von Mittagessensausschüssen an der Qualitätsentwicklung ihrer Mittagsverpflegung bietet Schulen die Chance, das Mittagessen aktiv mitzugestalten, Wünsche von Schülerinnen und Schüler, Eltern, pädagogischen Fachkräften sowie Lehrkräften einzubringen und schulorganisatorische Rahmenbedingungen in den Blick zu nehmen und zu optimieren.

Der Ausschuss kann dazu beitragen, die Akzeptanz des Mittagsangebots zu steigern.

Angebote zur Unterstützung

Die Vernetzungsstelle Schulverpflegung unterstützt die Arbeit der Mittagessensausschüsse z.B. durch Schulungen zu den Instrumenten „Check Sensorik" und "Check Leistungsbeschaffenheit“. Darüber hinaus hat sie mit der Handreichung "Mittagessensausschüsse" umfangreiche Informationen für die Arbeit der Ausschüsse zusammengestellt.

Handreichung "Mittagessensausschüsse" (Primarstufe) (PDF 1,9 MB), Stand Oktober 2023

Flyer zur Handreichung "Mittagessensausschüsse" (PDF 58 KB)