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Qualitätsentwicklung

Die kontinuierliche Qualitätsentwicklung des Angebots ist Teil der Transparenz- und Qualitätsoffensive, die im Zuge der Neuordnung des schulischen Mittagessens an Grund- und Gemeinschaftsschulen sowie Förderzentren im Land Berlin im Jahr 2012 gestartet wurde. Wesentliche Ziele dieser Neuordnung sind die Qualitätsverbesserung des Schulmittagessens und eine stärkere Mitbestimmung der Schulen bei der Auswahl des Essensanbieters.

Die Umsetzung erfolgt in mehreren Etappen.

Musterausschreibung

In einem ersten Schritt wurden die formalen und rechtlichen Voraussetzungen für eine berlinweite Neuausschreibung des Mittagessens an den Grundschulen geschaffen. Unter Federführung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wurden in Kooperation mit den bezirklichen Schulämtern, dem Landeselternausschuss und der Vernetzungsstelle Schulverpflegung rechtssichere Musterausschreibungsunterlagen erarbeitet. Die darin enthaltene Leistungsbeschreibung basiert auf dem von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) erarbeiteten „DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung“ und ergänzt diesen um weitere, spezifische Berliner Anforderungen an das Schulmittagessen.

Festpreis als Voraussetzung für einen Qualitätswettbewerb

Auf Grundlage der Studie „Beurteilung der Kosten- und Preisstrukturen für das Bundesland Berlin unter Berücksichtigung des Qualitätsstandards in der Schulverpflegung“ (Kostenstudie) wurde 2013 ein berlinweit geltender Festpreis für ein Mittagessen in der Primarstufe (damals in Höhe von 3,25€) festgelegt. Damit wurde die Voraussetzung geschaffen, bei der Neuausschreibung die Auswahl der Anbieter auf der Basis eines Qualitäts- statt eines Preiswettbewerbs treffen zu können.

Mitbestimmung der Schulen gesetzlich verankert

Mit dem am 01.08.2013 in Kraft getretenen „Gesetz über die Qualitätsverbesserung des Schulmittagessens“ wurden Mittagessensausschüsse als neuer Ausschuss der Schulkonferenz eingeführt und rechtlich legitimiert (§ 78 SchulG). Die  Beteiligung von Mittagessensausschüssen  an der Qualitätsentwicklung ihrer Mittagsverpflegung bietet Schulen die Chance, das Mittagessen aktiv mitzugestalten, Wünsche von Schülerinnen und Schülern, Eltern, pädagogischen Fachkräften sowie Lehrkräften einzubringen und schulorganisatorische Rahmenbedingungen in den Blick zu nehmen und zu optimieren. Der Ausschuss kann dazu beitragen, die Akzeptanz des Mittagsangebots zu steigern.

Berlinweite Neuausschreibung 2013

Die zweite Etappe stellte die zeitgleiche Neuausschreibung des Mittagessens in allen 12 Berliner Bezirken im August 2013 durch die jeweiligen Schulämter dar. Im Oktober 2013 veröffentlichte die Senatsbildungsverwaltung eine Handreichung mit dem Titel „Mitwirkungsmöglichkeiten der Schule beim Vergabeverfahren für das schulische Mittagessen“ für alle am schulischen Mittagessen beteiligten und interessierten Personen.

Die Schulen nahmen ihre Mitbestimmungsmöglichkeiten im Rahmen der Neuausschreibungen sehr engagiert wahr. Dies trug dazu bei, dass die Ausschreibungen erfolgreich abgeschlossen werden konnten und seit dem 01.02.2014 das „neue“ Mittagessen in den Grundschulen und Förderzentren „auf dem Tisch stand“. Neben dem Land Berlin mussten seitdem auch die Eltern einen höheren Kostenbeteiligungsbeitrag leisten. Dieser stieg von 23,00 € auf 37,00 € monatlich an, wenn ihre Kinder ein Ganztagsbetreuungsangebot auch am Nachmittag in Anspruch nahmen. Grundlage für die Kostenbeteiligung an Ganztagsgrundschulen in offener Form war die am 01.02.2014 neu in Kraft getretene Mittagessenverordnung (MittagVO). Für Ganztagsgrundschulen in gebundener Form war dies in § 13a der Schülerförderungs- und -betreuungsverordnung (SchüFöVO) fixiert.

Qualitätssicherung und -kontrolle

Mit dem Start des „neuen“ Mittagessens begann die dritte Etappe der Neuordnung - der Aufbau einer Qualitätskontrolle. Denn die qualitativen Anforderungen an das Mittagessen sollten nicht nur in den zwischen Schulämtern und Anbietern geschlossenen Verträgen stehen, sondern sich täglich „auf den Tellern“ der Schülerinnen und Schülern wiederfinden. Dazu war es notwendig, die Kooperation bereits bestehender Kontrollinstanzen, insbesondere der bezirklichen Schulämter, der Lebensmittelaufsicht und der Öko-Kontrollstellen, zu stärken und sie mit der neu geschaffenen „Qualitätskontrollstelle Schulessen Berlin“ sowie den schulischen Mittagessensausschüssen  zu verzahnen. Die vom Land Berlin finanzierte „Qualitätskontrollstelle Schulessen“  nahm Ende 2016 ihre Arbeit auf und entwickelt seitdem Instrumente und Kommunikationswege für eine effektive Qualitätssicherung und -kontrolle weiter.

Ausschreibung des Mittagessens 2020

Nach Ablauf der regulären Vertragslaufzeit wurde das Mittagessen aller Berliner Grund- und Gemeinschaftsschulen sowie Förderzentren in öffentlicher Trägerschaft zum 01.08.2017 erneut ausgeschrieben. Hierzu wurden die Musterausschreibungsunterlagen moderat überarbeitet. Im Jahr 2019 wurden die Musterunterlagen unter Federführung der Senatsverwaltung für Bildung in Kooperation mit den bezirklichen Schulämtern, dem Landeselternausschuss, der Qualitätskontrollstelle Schulessen, weiteren Senatsverwaltungen und der Vernetzungsstelle Schulverpflegung umfassend überarbeitet und die dritte Ausschreibung auf Basis einheitlicher Musterunterlagen auf den Weg gebracht, deren 4-jährige Vertragslaufzeit am 01.08.2020 begann.

Kostenfreies Schulessen in Klasse 1-6 und „Qualitätspaket Schulessen“

Handlungsleitend für die Überarbeitung der Musterunterlagen waren zwei zentrale Beschlüsse des Berliner Abgeordnetenhauses, das auf seiner Plenarsitzung am 04.04.2019 die gesetzliche Grundlage für ein kostenfreies Mittagessen in der Primarstufe und ein Maßnahmenpaket zur weiteren Qualitätsverbesserung beschloss. Die Abgeordneten votierten mehrheitlich für die von der rot-rot-grünen Regierungskoalition eingebrachten Anträge.

Mit dem "Gesetz zum Mittagessen an Schulen" wurde die Gesetzesgrundlage für ein elternkosten-beteiligungsfreies Mittagessen für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1-6 ab dem Schuljahr 2019/20 geschaffen.

Besonders erfreulich ist, dass im "Qualitätspaket Schulessen" auch die Subventionierung des Mittagessens an Berliner Oberschulen thematisiert wird. Die Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung e.V. begrüßt insbesondere die darin enthaltene Aufforderung an den Berliner Senat, bis Januar 2021 ein Konzept zur Umsetzung für ein flächendeckendes Angebot eines subventionierten Mittagessens an Oberschulen vorzulegen.
Die weiteren Punkte des Qualitätspakets sind:

  • Investitionsmittel für die Ausstattung von Mensen in Grundschulen
  • Bioanteil des Berliner Schulessens künftig 50 Prozent
  • Pilotprojekt an Oberschulen um das dortige Schulessen zu stärken
  • Fortführung der im letzten Jahr durchgeführten "Regiowoche"
  • Personelle Stärkung der Qualitätskontrollstelle Schulessen
  • Prüfung einer Regelung zur Preisdynamisierung beim Schulessen

DGE-Qualitätsstandard für die Schulverpflegung, 5. Auflage, 2. korrigierter Nachdruck, 2023 (PDF 4,1 MB)

Qualitätsentwicklung der Berliner Schulverpflegung ab 2003 (PNG 2,7 MB)

Kostenstudie zur Berliner Schulverpflegung 2012 (PDF 1,6 MB)