Externe Kontrolle
In Berlin sollen die qualitativen Anforderungen an das Mittagessen nicht nur in den zwischen Schulämtern und Anbietern geschlossenen Verträgen stehen, sondern sich täglich „auf den Tellern“ der Schülerinnen und Schüler wiederfinden.
Qualitätskontrollstelle Schulessen
Deshalb wurde eine vom Land finanzierte „Qualitätskontrollstelle Schulessen“ eingerichtet, die Ende 2016 ihre Arbeit aufnahm. Sie stellt ein bundesweites Novum dar und fungiert als „Dienstleister“ der Schulämter in den Bezirken, die Träger der öffentlichen Schulen sind. Daher ist die Qualitätskontrollstelle von Schulen nicht direkt kontaktierbar.
Aufgaben und Arbeitsweise
Zu den Aufgaben der Qualitätskontrollstelle gehört v.a. die Überprüfung der ernährungsphysiologischen Qualität des Schulessens an Berliner Ganztagsschulen (Primarstufe) auf Grundlage der mit den Essensanbietern vertraglich vereinbarten, einheitlichen Leistungsanforderungen. Zusätzlich nimmt sie eine sensorische Beurteilung und Stellungnahme vor. Neu hinzugekommen sind seit 2020 auch die Überprüfung des vertraglich vereinbarten Bio-Umfangs sowie seit 2024 die Kontrolle der korrekten Umsetzung der vegetarischen Speisekarte, die als neues Zuschlagskriterium aufgenommen wurde.
Hierzu führt die Qualitätskontrollstelle stichprobenartige und anlassbezogene, unangekündigte Audits sowohl in den Produktionsküchen der Anbieter als auch den Ausgabeküchen der Schulen durch. Der Kontrollumfang umfasst dabei aktuell mehr als 70 Prüfkriterien, z.B. hinsichtlich Qualität, Mengen, Zubereitung sowie Temperatur, Standzeiten und Dokumentation.
Ergebnisse und Konsequenzen
Ihre Prüfergebnisse übermittelt die Qualitätskontrollstelle an die überprüften Essensanbieter und die betreffenden Schulämter. Die Schulämter müssen als Auftraggeber entscheiden, ob und welche Sanktionen bei festgestellten Vertragsverletzungen angemessen sind.
