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Zuständigkeiten

Mittagessen

Das Mittagessen gehört zu den Leistungsverpflichtungen der Träger der Kindertageseinrichtungen in Berlin. Der Träger beschäftigt bei selbstkochenden Kitas bzw. bei trägereigenen Küchen eigenes Personal für die Zubereitung des Mittagessens oder vergibt die Verpflegungsleistung an einen externen Essensanbieter.  Zusätzlich ist der Kita-Träger für die Bereitstellung ausreichender personeller und räumlicher Ressourcen für die Mahlzeiten in der Kita verantwortlich.

Die pädagogische Begleitung des Mittagessens liegt in der Verantwortung der Pädagogen*innen in der Kita. Hilfreich sind hierbei trägerweit geltende pädagogische Qualitätskriterien. Die Festlegung auf ernährungsphysiologische und pädagogische Qualitätsstandards sollte optimalerweise Bestandteil der Kita-Konzeption sein.

Frühstück und Zwischenverpflegung

Die Zuständigkeit für das Frühstück und die Zwischenverpflegung in der Kita ist nicht verbindlich geregelt. Das bedeutet, die Kita bzw. der Kita-Träger kann entscheiden, ob die Einrichtung diese Mahlzeiten selbst anbietet oder ob die Eltern den Kindern Speisen von zu Hause mitgeben.

In jedem Fall sollte die Kita in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Eltern diese Mahlzeiten mit der entsprechenden Lebensmittelauswahl besprechen und definieren. Empfehlungen zur entsprechenden Lebensmittelauswahl werden im „DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Kitas“ der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. erläutert und sollten auch für Frühstück und Vesper berücksichtigt werden.

Es empfiehlt sich vom Erstgespräch an, das Essen und Trinken in der Kita mit den Eltern zu thematisieren und über das Verpflegungskonzept der Kita zu informieren. Bei einer Überarbeitung des Verpflegungskonzeptes sollten alle Akteure - Träger, Pädagogen, Eltern, Kinder und (eigenes) Küchenpersonal - einbezogen werden.

Informationen zu den Kosten des Mittagessens:

Kostenbeteiligung der Eltern und Kosten des Mittagessens