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Kosten

Primarstufe

Ab dem 01.08.2019 ist das Schulmittagessen in Berlin für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1-6 kostenfrei. Damit wird die Neuordnung des schulischen Mittagessens aus den Jahren 2013 und 2017 ungültig. Diese Regelung gilt auch für Schulen in freier Trägerschaft sowie die Jahrgangsstufen 5 und 6 an grundständigen Gymnasien. 

Die gesetzliche Grundlage für diesen Rechtsanspruch auf ein Mittagessen ohne Kostenbeteiligung hat das Berliner Abgeordnetenhaus am 04.04.2019 durch die im "Gesetz zum Mittagessen an Schulen" zusammengefassten Änderungen des Berliner Schulgesetzes sowie weiterer Verordnungen (Schülerförderungs- und betreuungsverordnung, Mittagessensverordnung sowie Grundschulverordnung) geschaffen.

Ob Eltern tätig werden müssen und welche Art von Vertrag geschlossen werden muss, hängt von der Schulform und dem gewählten Ganztagsangebot des Schulkindes ab. Die Senatsverwaltung hat die verschiedenen Varianten in einem „Infobrief Schulmittagessen“ zusammengefasst (siehe rechter Randbereich).

Grundsätzlich gilt aber, dass ein Vertrag zwischen Eltern und Anbieter geschlossen werden muss, damit ein Kind das kostenfreie Schulmittagessen in Anspruch nehmen kann.

Sekundarstufe

In den weiterführenden Schulen gibt es bislang keine Bezuschussung des Mittagessens durch das Land Berlin. Ausnahme sind die 5. und 6. Klassen an grundständigen Gymnasien, für deren Schülerinnen und Schüler das Schulmittagessen kostenfrei ist.

Auch ein Festpreis oder eine Preisgrenze für das Mittagessen sind nicht festgelegt. Die Senats-verwaltung für Bildung, Jugend und Familie empfiehlt allerdings in den Musterunterlagen für die Ausschreibung der Berliner Schulverpflegung an weiterführenden Schulen einen Mindestpreis in Höhe von 3,50 € pro Tellergericht. Den tatsächlichen Preis kann eine Schule mitbestimmen: Im Vorfeld von Neuausschreibungen fragen die bezirklichen Schulämter qualitative Anforderungen und Essenspreise bei den Schulen ab.

Finanzielle Unterstützung für das Mittagessen

Wenn Eltern oder ihre Kinder Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, können sie zusätzliche Leistungen aus dem Bildungspaket u.a. für das schulische Mittagessen in Anspruch nehmen.

Zum 01. Augst 2019 wurden viele positive Änderungen bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) wirksam. So sieht das „Starke-Familien-Gesetz“ vom 29. April 2019 u.a. vor, dass der bislang zu zahlende Eigenanteil in Höhe von 1,00 € pro Mahlzeit wegfällt. Die Kosten für das gemeinsame Mittagessen in der Schule werden vollständig übernommen.

Bitte beachten Sie: Ab dem 01. August 2019 hat jedes Berliner Grundschulkind (Klasse 1 bis 6) einen Anspruch auf kostenloses Schulmittagessen. Diese Leistung wird durch das Land Berlin erbracht. Da diesen Schülerinnen und Schülern keine Kosten entstehen, besteht für diese kein Bedarf mehr im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Infobrief der Senatsbildungsverwaltung zur Einführung des Schulmittagessens ohne  Kostenbeteiligung der Eltern ab 01. August 2019 (PDF 95 KB)

HAW-Studie "Beurteilung der Kosten- und Preisstrukturen für das Bundesland Berlin unter Berücksichtigung des Qualitätsstandards in der Schulverpflegung" (2012)(PDF 1,6 MB)