Kosten
Primarstufe
Seit 01.08.2019 hat jedes Berliner Schulkind der Jahrgangsstufen 1 bis 6 Anspruch auf ein Mittagessen ohne Kostenbeteiligung. Die Kosten dafür werden vom Land Berlin übernommen. Diese Regelung gilt auch für Schulen in freier Trägerschaft sowie die Jahrgangsstufen 5 und 6 an grundständigen Gymnasien.
Die gesetzliche Grundlage für diesen Rechtsanspruch auf ein Mittagessen ohne Kostenbeteiligung hat das Berliner Abgeordnetenhaus am 04.04.2019 durch die im "Gesetz zum Mittagessen an Schulen" zusammengefassten Änderungen des Berliner Schulgesetzes sowie weiterer Verordnungen (Schülerförderungs- und betreuungsverordnung, Mittagessensverordnung sowie Grundschulverordnung) geschaffen.
Grundsätzlich gilt aber, dass ein Vertrag zwischen Eltern und Anbieter geschlossen werden muss, damit ein Kind das kostenbeteiligungsfreie Schulmittagessen in Anspruch nehmen kann.
Seit 2013/14 nutzen die Berliner Bezirke für die Ausschreibung des Mittagessens gemeinsam erarbeitete Musterunterlagen und schreiben das Essen zu einem einheitlichen Festpreis aus. Dieser wurde bisher mit jeder Ausschreibungsphase angepasst. Seit 2024 liegt der Preis pro Portion bei 5,16 € inkl. 19 % MwSt. (zuvor € 4,36) bzw. € 4,64 inkl. 7 % MwSt. (seit 01.01.2026 gültig). Für das Verpflegungssystem „Mischküche“ (Produktion in der Einrichtung, Cook & Serve) gilt ein anderer Preis.
Sekundarstufe
In den weiterführenden Schulen gibt es bislang keine Bezuschussung des Mittagessens durch das Land Berlin. Ausnahme sind die 5. und 6. Klassen an grundständigen Gymnasien, die ebenfalls Anspruch auf ein Schulmittagessen ohne Kostenbeteiligung der Eltern haben (s. Primarstufe).
Auch ein Festpreis oder eine Preisgrenze für das Mittagessen sind nicht festgelegt. In den Musterunterlagen für die Ausschreibung der Berliner Schulverpflegung an weiterführenden Schulen (Stand 2016) empfahl die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie seinerzeit einen Mindestpreis in Höhe von 3,50 € pro Tellergericht. Den tatsächlichen Preis kann eine Schule mitbestimmen: Im Vorfeld von Neuausschreibungen fragen die bezirklichen Schulämter qualitative Anforderungen und Essenspreise bei den Schulen ab.
Finanzielle Unterstützung für das Mittagessen
Wenn Eltern oder ihre Kinder Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, können sie zusätzliche Leistungen aus dem Bildungspaket u.a. für das schulische Mittagessen in Anspruch nehmen.
Zum 01.08.2019 wurden viele positive Änderungen bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) wirksam. So sieht das „Starke-Familien-Gesetz“ vom 29.04.2019 u.a. vor, dass der bislang zu zahlende Eigenanteil in Höhe von 1,00 € pro Mahlzeit wegfällt. Die Kosten für das gemeinsame Mittagessen in der Schule werden vollständig übernommen.
Bitte beachten: Seit dem 01.08.2019 hat jedes Berliner Schulkind der Klassenstufen 1 bis 6 an Ganztagsschulen Anspruch auf ein kostenbeteiligungsfreies Schulmittagessen. Die Kosten werden durch das Land Berlin getragen. Daher besteht für diese Schülerinnen und Schüler kein Bedarf mehr im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe.
