Ausschreibung
Die Umsetzung des Mittagsangebots wird in der Regel an in diesem Bereich tätige und spezialisierte Dienstleistungsunternehmen, sogenannte Caterer, übertragen. Um geeignete Anbieter zu finden und beauftragen zu können, sind durch die Schulträger nach EU- sowie deutschem Recht öffentliche Ausschreibungen durchzuführen.
Primarstufe
Einheitliche, Berlinweite Ausschreibungen
Seit 2013/14 nutzen die 12 Berliner Bezirke als Schulträger für die Ausschreibung des Mittagessens gemeinsam erarbeitete Musterunterlagen und einheitliche Abläufe des Vergabeverfahrens. Alle öffentlichen Schulen mit Primarstufe (Grund- und Gemeinschaftsschulen, Förderzentren sowie grundständige Gymnasien) werden bei einem solchen Vergabeverfahren i.d.R. gleichzeitig von allen 12 Bezirken ausgeschrieben. Die Vertragsdauer belief sich anfangs auf 3 Jahre und wurde inzwischen aufgrund des hohen Aufwands für alle Beteiligten auf 4 Jahre erhöht.
Einzellose und europaweite Ausschreibung
In Berlin wird in der Regel jede Schule als einzelnes Vergabelos ausgeschrieben. Das Auftragsvolumen jedes Einzelloses überschreitet für den gesamten Vertragszeitraum im Allgemeinen die für öffentliche Ausschreibungen zu beachtenden Schwellenwerte. Deshalb müssen die Ausschreibungen europaweit veröffentlicht werden.
Mitsprache der Schulen im Vergabeverfahren
Die im Berliner Schulgesetz verankerte Mitsprache der Schulen bei der Auswahl des Anbieters für ihr Schulmittagessen erfolgte zunächst über eine Testverkostung und eine Stellungnahme zu einem Umsetzungskonzept, das der Anbieter mit seinem Angebot eingereicht hatte.
Im Rahmen der Ausschreibung 2024 wurde das Verfahren grundlegend aktualisiert. Zum einen konnten insgesamt 9 von 10 Zuschlagskriterien vorab von den Mittagessensausschüssen gewichtet, d.h. mit zusätzlichen Punkten versehen werden. Diese Gewichtung ist in das ausgeschriebene Einzellos der Schule eingeflossen und somit konnten die individuellen Prioritäten der Schulen besser berücksichtigt werden. Bei den Zuschlagskriterien handelt es sich um Kriterien, die der Caterer über die für alle geltenden Grundanforderungen aus der Leistungsbeschreibung hinaus anbieten kann und die im Auftragsfall für die jeweilige Schule Vertragsbestandteil werden.
Zusätzlich waren Schule/Mittagessensausschüsse an der Bewertung von vegetarischen Gerichten (Zuschlagskriterium Nr. 10), die im Auftragsfall regelmäßig auf dem Speiseplan angeboten werden müssen, beteiligt. Für diesen Mitwirkungsschritt hat die Vernetzungsstelle für die Berliner Schulämter in Kooperation mit der Qualitätskontrollstelle Schulessen für alle Berliner Bezirke digitale Infoveranstaltungen zur Unterstützung angeboten.
Weiterführende Schulen
Auch für die Ausschreibungen des Mittagessens sowie ggf. den Betrieb eines Kiosks bzw. einer Cafeteria an weiterführenden Schulen wurden unter Federführung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie im Jahr 2016 Musterunterlagen erstellt. Diese stehen den Berliner Schulträgern für die Vergabe der hier üblichen Dienstleistungskonzessionen zur Verfügung.
