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Kosten

Das Mittagessen gehört zu den Leistungsverpflichtungen der Träger der Kindertageseinrichtungen in Berlin und wird entsprechend durch das Land Berlin, Eigenmittel der Träger und Elternbeiträge nach dem Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz (TKBG) finanziert.

Wie sieht die Kostenbeteiligung der Eltern aus?

Eltern, die eine öffentlich finanzierte Kindertagesbetreuung mit Mittagessen für ihr Kind in Anspruch nehmen, zahlen für das Mittagessen monatlich 23,00 €. Der Kitagutschein weist den individuellen Kostenbeitrag für die Betreuung aus und enthält den für alle Kinder verpflichtenden Mittagessensanteil (Ausnahme: Halbtagsbetreuung ohne Mittagessen).
Die Beitragsfreiheit für den Kitabesuch bezieht das Mittagessen nicht mit ein.

Zusätzliche Zahlungen können von den Kitas nur dann gefordert werden, wenn besondere, über die Verpflichtung hinausgehende Leistungen, erbracht werden (z. B. Vesper, Frühstück).

Kinder aus Familien mit geringem Einkommen haben seit Inkrafttreten des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) einen Anspruch auf Leistungen für das gemeinsame Mittagessen in Kitas und Schulen. Die Kosten für das gemeinsame Mittagessen in der Kita oder Kindertagespflege werden vollständig übernommen bei Vorlage des berlinpass-BuT in der Kita (für Kita-Kinder) oder im Jugendamt (für Kinder in der Kindertagespflege).

Wie viel kostet ein Mittagessen?

Die (Voll-)Kosten für ein Mittagessen in der Kita sind in Berlin sehr unterschiedlich. Einige Gründe für unterschiedliche Preise sind:

  • verschiedene Qualitätskriterien der jeweiligen Einrichtungen, wie z.B. der Anteil von Bioprodukten
  • die Anzahl der gekochten Portionen
  • ob die Einrichtung das Mittagessen selbst kocht oder sich von einem Caterer beliefern lässt.