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Verpflegungsangebot an Berlins weiterführenden Schulen soll attraktiver werden

Senatsbildungsverwaltung veröffentlicht eine neue Musterausschreibung für das Verpflegungsangebot an weiterführenden Schulen, die in Zusammenarbeit mit den bezirklichen Schulämtern, dem Landeselternausschuss und der Vernetzungsstelle Schulverpflegung Berlin erarbeitet wurde.

 

Mit den neuen Musterunterlagen werden vorrangig diese Ziele verfolgt:  

  • Die Attraktivität der Verpflegungsangebote für die Schülerinnen und Schüler zu steigern,
  • die Vertragskonditionen für die Anbieter zu vereinheitlichen und den Schulen mehr Mitsprache bei der Gestaltung der Angebote und   
  • der Auswahl des Anbieters einzuräumen.

Die Anforderungen an das Angebot in Mensen und Cafeterien/Kiosken basieren wie bereits in den Grundschulen auf dem Qualitätsstandard für die Verpflegung in Schulen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE). Zum Standardangebot beim Mittagessen gehören zukünftig allerdings neben den bekannten Tellergerichten auch eine Salatbar sowie warme und kalte Mittagssnacks. Die Snackangebote haben sich dabei an den erst kürzlich veröffentlichten <link www.schuleplusessen.de/fileadmin/user_upload/aktuelles/SnackingBroschuere.pdf - external-link-new-window "Öffnet externen Link in neuem Fenster">Empfehlungen für Snacks an weiterführenden Schulen </link>der DGE zu orientieren, die auf Initiative der Vernetzungsstellen Schulverpflegung der Länder erarbeitet wurden.

Auf Pacht- und Mietzahlungen sowie die Erhebung von Betriebskosten soll zukünftig grundsätzlich verzichtet werden. Darüber hinaus sollen alle Mensen und Küchen über eine vom bezirklichen Schulamt gestellte Grundausstattung verfügen.

Neu ist ein von der Senatsbildungsverwaltung empfohlener Mindestpreis von 3,50 € für ein Tellergericht. Die Schülerinnen und Schüler sollen sich aber auch spontan für ein Mittagessen entscheiden können, dessen empfohlener Preis dann allerdings 3,75 € betragen soll.

Die Schulen werden bei Neuausschreibungen zukünftig bereits bei der Planung der Ausschreibung einbezogen. Die Schulämter fragen ihre Wünsche und Vorstellungen zur Gestaltung des Angebots in der Mensa und gegebenenfalls auch in der Cafeteria/im Kiosk ab und integrieren diese in die Ausschreibungsunterlagen. Auf Basis schulspezifischer Umsetzungskonzepte seitens der interessierten Anbieter geben die Schulen ein Votum für den Anbieter ihrer Wahl ab.

Bei diesen Gestaltungs- und Entscheidungsprozessen sollen die im Schulgesetzes, § 78 vorgesehenen schulischen Mittagessensausschüsse eine entscheidende Rolle spielen.


<link file:1945 - download "Leitet Herunterladen der Datei ein">Download:</link> Musterausschreibungsunterlagen für das Schulmittagessen an weiterführenden Schulen

<link file:1284 - - "Leitet Herunterladen der Datei ein">Download:</link> Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

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