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Standzeiten von über 3 Stunden sind nicht akzeptabel

Bei der Anlieferung warmgehaltener Speisen (sog. „Warmverpflegungssystem“) hat die Warmhaltedauer, also der Zeitraum von der Abfüllung des Essens in die Transportbehälter bis zur Ausgabe in der Schulmensa (auch „Standzeit“ genannt), einen entscheidenden Einfluss auf die ernährungsphysiologische Qualität der Speisen.

Die Vernetzungsstelle Schulverpflegung hat deshalb die Deutsche Gesellschaft für Ernährung um eine Stellungnahme zu diesem Thema gebeten.
Das Ergebnis ist eindeutig:
„Nach einer Warmhaltedauer von 3 Stunden nimmt sowohl der Gehalt an Nährstoffen als auch der Genusswert deutlich ab. Die Qualität gilt dann als nicht mehr akzeptabel! Bei Gemüse und Gemüsegerichten nimmt die Qualität bereits nach einer Stunde deutlich ab.“
Als Konsequenz hieraus sollten die Standzeiten aller bestehenden Warmverpflegungsangebote auf unter 3 Stunden reduziert werden.
Insbesondere bei der Neuvergabe von Verpflegungsaufträgen muss dieses Kriterium Bestandteil der Catererverträge werden.


Die komplette Stellungnahme finden Sie hier:

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