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Reform der Berliner Schulverpflegung tritt heute in Kraft

Das Berliner Abgeordnetenhaus gibt grünes Licht für die im „Gesetz über die Qualitätsverbesserung des Schulmittagessens“ zusammengefassten Veränderungen beim Mittagessen in den Berliner Grundschulen.

In seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause am 13. Juni 2013 stimmte das Berliner Landesparlament über das <link http: www.parlament-berlin.de ados iiiplen vorgang d17-0894.pdf _blank external-link-new-window externen link in neuem>„Gesetz über die Qualitätsverbesserung des Schulmittagessens“ (Drucksache 17/0894) ab.

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD und CDU wurde der Gesetzesantrag angenommen. Die Fraktion der Piraten sowie die Fraktion Die Linke stimmten gegen den Gesetzesentwurf, die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen enthielt sich der Stimme. Das Gesetz tritt am 1. August 2013 in Kraft.
Der Wortlaut der parlamentarischen Debatte ist im<link http: www.parlament-berlin.de pari web wdefault.nsf vfiles d12-00517 plen17-033-pp.pdf _blank external-link-new-window externen link in neuem> Plenarprotokoll der Abgeordnetenhaussitzung ab Seite 83 nachzulesen.

Wichtige Neuregelungen des Berliner Schulgesetzes (SchulG) betreffen u.a.:

  • Mitsprache von Schulen bei der Auswahl des Anbieters:

Galt bislang:

§ 76 (SchulG i.d.F. v. 19.02.2012): Entscheidungs- und Anhörungsrechte

„(3) Die Schulkonferenz ist anzuhören … vor der Auswahl des  Essenanbieters
für das Mittagessen an der Schule.“

Soll künftig gelten:

§ 76 (neu): Entscheidungs- und Anhörungsrechte

„(3) Die Schulkonferenz ist anzuhören …  vor der Auswahl des  Essenanbieters für das Mittagessen an der Schule. Weicht die zuständige Schulbehörde … bei der Auswahl des Essensanbieters von der Stellungnahme der Schulkonferenz ab, so hat sie dies gegenüber der Schulkonferenz zu begründen.

§ 78 (neu) Verfahrensgrundsätze

„(2)  … Wird an einer Schule ein Mittagessen angeboten … bildet die Schulkonferenz der Schule einen Mittagessenausschuss.

dabei soll jede in der Schulkonferenz vertretene Gruppe angemessen vertreten sein. Dem Mittagessensausschuss soll eine Vertreterin oder ein Vertreter der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule oder von Trägern der freien Jugendhilfe … angehören.“

  • Aufgaben und Rechte des Mittagessenausschusses:

§ 78 (neu)  Verfahrensgrundsätze

„Der Ausschuss dient insbesondere

1. der Unterstützung der Schulkonferenz bei der Stellungnahme zu der Auswahl
des Essenanbieters,

2. der Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle des Mittagessens,

3. dem Informations­austausch mit der für die Kontrolle des Mittagessens zuständigen Stelle im Bezirk.“

Für die Umsetzung des Gesetzes zur Qualitätsverbesserung ist daher geplant:

  • Zeitgleicher Start von Neuausschreibungen in allen 12 Bezirken für das schulische Mittagessen in allen Ganztagsschulen der Primarstufe (OGB und GGB) Anfang August 2013
  • Festpreis von 3,25€ pro Essen
  • Probeverkostungen und Votenbildung zur Auswahl des Anbieters bis Mitte November 2013
  • Beginn der Vertragslaufzeit ab 01.02.2014
  • Erhöhung der einkommensunabhängigen Kostenbeteiligung der Eltern für ein Mittagessen im Rahmen der Ganztagsbetreuung von 23€ auf 37€ ab 01.02.2014
  • Einrichtung einer überregionalen Fachlichen Kontrollstelle für Schulverpflegung

Um Schulleitungen, koordinierende Erzieher/-innen sowie Elternvertretungen über die geplanten Änderungen beim Schulmittagessen zu informieren, führte die Senatsverwaltung für Bildung in Kooperation mit der Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung und den bezirklichen Schulämtern im April und Mai 2013 <link http: www.vernetzungsstelle-berlin.de _blank external-link-new-window externen link in neuem>Informationsveranstaltungen in allen 12 Bezirken durch.

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