Direkt zum Seiteninhalt Zur Hauptnavigation Zur Wurzelnavigation

Das Bildungs- und Teilhabepaket – Mitmachen möglich machen.

Ab dem 1. April 2011 können für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien zusätzliche Leistungen gewährt werden. Dazu gehört auch das Mittagessen in Kitas, Schulen oder Horte, die regelmäßig warme Mahlzeiten anbieten.

Ab dem 1. April 2011 können für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien zusätzliche Leistungen gewährt werden. Diese Leistungen werden teilweise auch rückwirkend bis Jahresbeginn gewährt, sofern dies bis zum 30. April 2011 beantragt wird.

Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit, die bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt werden.

Zum Bildungspaket gehören:

• Mittagessen für Kinder, die Kitas, Schulen oder Horte besuchen, an denen diese Einrichtungen regelmäßig warme Mahlzeiten anbieten
• Lernförderung für Schülerinnen und Schüler, bei denen die Erreichung der wesentlichen Lernziele gefährdet ist und durch die Lernförderung die wesentlichen Lernziele voraussichtlich erreicht werden können
• Teilhabe an Kultur, Sport und Freizeit für alle Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, das heißt zum Beispiel Mitgliedsbeiträge für den Fußballverein oder Teilnahmegebühren für die Musikgruppe.
• Teilnahme an Tagesausflügen, die von den Schulen oder Kitas organisiert werden.
• Teilnahme an mehrtägigen Ausflügen in Schulen und Kitas
• Leistungen für den persönlichen Schulbedarf wie Stifte, Hefte, Wasserfarben oder den Schulranzen
• Schülerbeförderung für Schüler, die die nächstgelegene Schule ihres gewählten Bildungsgangs (in der Regel ab Sekundarstufe I) besuchen. Voraussetzung ist, dass die Kosten tatsächlich erforderlich sind und nicht bereits von anderer Seite übernommen werden.


Das Bildungspaket umfasst für das einzelne Kind:

• 100 Euro jährlich für Schulbedarf, davon 70 Euro im ersten, 30 Euro im zweiten Schulhalbjahr
• Leistungen für bis zu zehn Euro monatlich fürs Mitmachen in Sport, Kultur und Freizeit
• einen Zuschuss für jede warme Mahlzeit in der Schulkantine, im Schulhort, in der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege. Der Eigenanteil liegt bei einem Euro pro Essen. In Kitas ist als Eigenanteil ein Pauschalbetrag von 20 Euro im Monat zu zahlen.
• tatsächlich anfallende Kosten für Tagesausflüge in Schule und Kita
• Übernahme der Kosten für mehrtägige Klassen- und Kitafahrten durch die zuständigen Stellen
• Kostenübernahme für durch die Schulen als notwendig bestätigte ergänzende Lernförderung

Die detaillierten Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zum Mittagessen in Kitas, Schulen, Horte und der offenen Ganztagsbetreuung finden Sie <link www.berlin.de/rbmskzl/bildungspaket/leistungen.html - external-link-new-window "Opens external link in new window">hier</link>. 

Beantragt werden die Leistungen für die Kinder und Jugendlichen dort, wo bislang die Leistungen der Eltern beantragt wurden. Als Nachweis der Leistungsberechtigung gilt der „berlinpass“.

 

Weiterführende Links zum Bildungspaket:

Informationen über das Verfahren sowie die benötigten Formulare für Berlin finden Sie hier.

Informationen zum Bildungspaket des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales können Sie hier nachlesen.

Weitere Berichte