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Auch in der Schule besser - Senat legt Qualitätsstandards fest [PM SenBJW]

Mit einer Vielzahl von Maßnahmen will der Berliner Senat künftig für besseres Schulessen sorgen. Dazu hat er heute den Entwurf des „Gesetzes über die Qualitätsverbesserung des Schulmittagessens“ auf den Weg gebracht, den die Senatorin für Bildung, Jugend und Wissenschaft, Sandra Scheeres, eingebracht hatte. Kern des Entwurfs sind die Eckpunkte des umfassenden Qualitätskonzepts für das Schulmittagessen, das die Bildungsverwaltung erarbeitet hat.

Der Gesetzentwurf sieht die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) als Mindestanforderung eines einheitlichen berlinweit gültigen Ausschreibungsverfahrens verbindlich vor. Dadurch soll die Qualität des Schulessens im Land Berlin gesichert und verbessert werden. Die Ausschreibung soll demnach für jede Schule einzeln erfolgen. Dabei soll ein Festpreis von 3,25 € pro Schulmittagessen zugrunde liegen. Damit stünden – einer AOK-Empfehlung folgend – künftig zusätzlich rd. 1,25 € für eine bessere Essensversorgung zur Verfügung. Die Qualitätskontrolle ist Bestandteil der Ausschreibungen und erfolgt in der Verantwortung der Bezirke. In Absprache der Bezirke soll eine eigens eingerichtete Kontrollstelle künftig über die Qualität der Speisen wachen. Das Land Berlin wird sich an der Bereitstellung zusätzlicher Personalmittel für vier Stellen zur Qualitätskontrolle beteiligen. Insgesamt plant das Land Berlin rd. 19 Mio. € jährlich für das schulische Mittagessen zu zahlen. Das entspräche einer Steigerung von rd. 9 Mio. €. „Durch die zweckentsprechende Verwendung der finanziellen Mittel des Landes für das Mittagessen wird gesichert, dass die höhere finanzielle Ausstattung für das Schulmittagessen in vollem Umfang hierfür verwendet wird und die Qualitätssteigerung tatsächlich bei den Schülerinnen und Schülern ankommt“, betonte Senatorin Scheeres.

Die Höhe des Kostenanteils der Eltern für Kinder, die an der Ganztagsschule der Primarstufe in der gebundenen und offenen Form ein Mittagessen erhalten, ist im Gesetzentwurf auf 37 € pro Monat verbindlich festgesetzt. Davon unberührt bleiben die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT): BuT-berechtigte Personen zahlen weiterhin nur einen Euro pro Portion. Auch die Härtefallregelung soll bestehen bleiben, mit der die Schulen ein flexibles Instrument haben, um temporäre finanzielle Notlagen von Familien zu überbrücken. Die Kosten für das Mittagessen erhöhen sich erst zum zweiten Schulhalbjahr 2013/14, da die neuen Verfahren - unter anderem die Auswahl der Essensanbieter, zunächst im ersten Schulhalbjahr 2013/14 greifen müssen.

Mit dem neuen Gesetz will der Senat einen Wechsel von einem Preis- zu einem Qualitätswettbewerb beim Schulmittagessen erreichen. Künftig sollen sogenannte Mittagessensausschüsse in den Schulen helfen, einen geeigneten Anbieter auszuwählen. In diesen Gremien sind Eltern, Schülervertretungen, Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher vertreten. Im Rahmen einer neuen Qualitätskontrolle sollen die Mittagessensausschüsse Hinweise zur Überprüfung an die für die Kontrolle des Mittagessens zuständige bezirkliche Stelle weiterleiten.
Außerdem ist vorgesehen, dass die Bezirksbehörde den Schulen bei der Auswahl des Essensanbieters ein Anhörungsrecht einräumen muss. Wählt die zuständige Schulbehörde einen anderen Caterer aus als von der Schulkonferenz gewünscht, so muss sie diese Entscheidung begründen.

Die vorgesehenen Gesetzesänderungen sollen zu Beginn des kommenden Schuljahres am 1. August 2013 in Kraft treten. Zeitgleich soll das neue berlinweite Ausschreibungsverfahren für das schulische Mittagessen starten. Die einheitliche Umstellung des Schulmittagessens in allen Bezirken und die Erhöhung der Kostenbeiträge sollen zum zweiten Schulhalbjahr 2013/14 erfolgen.
Der Gesetzentwurf wird nun vor Beschlussfassung im Senat dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme unterbreitet.

Pressemitteilung, aus der Sitzung des Senats am 5. Februar 2013

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