Für viele Berliner Kinder rückt die Einschulung näher und zu einem gelungenen Schulalltag gehört natürlich auch das Schulmittagessen! Damit der Einstieg in die Schulverpflegung reibungslos gelingt, sind nachfolgend die wichtigsten Informationen zusammengefasst.
Besonderheiten und Hintergrundinformationen zum Schulmittagessen in der Primarstufe
In Berlin haben alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 seit 2019 Anspruch auf ein kostenfreies Schulmittagessen. Berlin übernimmt als bisher einziges Bundesland die Kosten hierfür zu 100 % (aktueller Festpreis/Portion: € 4,64 inkl. 7 % USt bzw. € 5,69 inkl. 7 % USt für das Verpflegungssystem "Cook & Serve"). Zusätzlich gelten für das Berliner Schulmittagessen klar geregelte Qualitätsanforderungen. Diese basieren auf dem "DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Schulen" der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE). Berlin verfügt als einziges Bundesland über eine Qualitätskontrollstelle Schulessen.
Die Verträge für das Schulmittagessen in der Primarstufe werden alle 4 Jahre neu geschlossen (aktuelle Verträge laufen in der Regel noch bis Ende Juli 2028). Hierfür ist ein umfangreiches und komplexes EU-weites Ausschreibungsverfahren erforderlich. In den Berliner Bezirken werden dazu einheitliche Musterausschreibungsunterlagen genutzt.
Über Zuschlagskriterien, mit denen sich ein Essensanbieter bei Abgabe seines Angebotes zur Einhaltung bestimmter zusätzlicher Anforderungen verpflichten konnte, konnten Punkte für den Vertragszuschlag gesammelt werden. In diesen Zuschlagskriterien sind auch verschiedene Mitbestimmungsmöglichkeiten für Schulen enthalten, um im laufenden Vertrag Einfluss nehmen zu können:
- Homepagebeitrag: Zufriedenheitsbefragung
- Homepagebeitrag: Wunschessen & Mitbestimmung Speisenplan ("aus 3 mach 2")
Laut Berliner Schulgesetz hat jede Schule, die ein Mittagessen anbietet, durch die Schulkonferenz einen Mittagessensausschuss zu bilden. Darin soll jede in der Schulkonferenz vertretene Gruppe angemessen repräsentiert sein. Die Vernetzungsstelle empfiehlt, die Schulgemeinschaft regelmäßig über die Zusammensetzung, Erreichbarkeit und Aktivitäten des Mittagessensausschusses zu informieren, z.B. über die Schulwebseite. Speziell für die Arbeit im Mittagessensausschuss hat die Vernetzungsstelle eine umfangreiche Handreichung erstellt. Diese liefert aber auch für Personen, die nicht im Mittagessensausschuss aktiv sind, viele hilfreiche Informationen rund um das Berliner Schulmittagessen.
Teilnahme am Schulmittagessen
Damit Kinder am kostenfreien Schulmittagessen teilnehmen können, müssen Eltern/Erziehungsberechtigte zunächst einen Vertrag (Mittagessensvereinbarung) mit dem Essensanbieter der Schule abschließen. Nach Abschluss des Vertrags erhalten Eltern/Erziehungsberechtigte Zugang zu einem Bestellsystem für das Essen und weitere Informationen.
Es ist sehr wichtig, dass das Essen regelmäßig und verlässlich vorab bestellt wird, denn nur so kann das Kind auch am Schulessen teilnehmen! Die Vernetzungsstelle sieht viele Vorteile darin, das Kind in die Bestellung aktiv einzubeziehen: Die gemeinsame Menüplanung stärkt das Mitspracherecht, steigert die Vorfreude und trägt gleichzeitig zur Ernährungsbildung bei.
In der Regel gibt es für die Abholung des bestellten Essens vom Essensanbieter eine Chipkarte, auf der die getätigten Bestellungen gespeichert sind. Da diese Chipkarte bei jeder Essenabholung benötigt wird, ist die sichere Aufbewahrung sehr wichtig. Der Ersatz verlorener Chipkarten ist in der Regel kostenpflichtig.
Den Ablauf des Schulmittagessens in der Pause organisiert die Schule, z.B. die Begleitung durch Pädagoginnen und Pädagogen, die Zeiten oder die Beteiligung von Schülerinnen und Schülern bei Tischdiensten.
Verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen
Eltern/Erziehungsberechtigte sind wichtige Akteure, wenn es darum geht Lebensmittelverschwendung so gering wie möglich zu halten und somit auch Steuergelder zu sparen. Schon bestelltes Essen sollte bei Krankheit des Kindes oder aufgrund anderer Nicht-Teilnahme deshalb so schnell wie möglich durch die Eltern/Erziehungsberechtigten abbestellt werden. Informationen zu den jeweiligen Fristen und Abmeldewegen gibt es vom Essensanbieter. Bei Klassenfahrten oder Wandertagen erfolgt die Abmeldung des Schulessen für die Gruppe in der Regel gesammelt über die Schule.
Findet sich im Speisenplan an einzelnen Tagen nichts, was das Kind essen möchte, sollte auch kein Essen bestellt werden, sondern an diesen Tagen durch die Eltern/Erziehungsberechtigten eine alternative Verpflegung mitgegeben werden.
Auch durch morgendliche Erinnerungen an das für den Tag bestellte Essen und Gespräche, warum es wichtig ist, bestelltes Essen auch abzuholen, können Eltern/Erziehungsberechtigte dazu beitragen, Ressourcen zu schonen.
Der Essensanbieter ist grundsätzlich berechtigt, den Vertrag bei wiederholter unabgemeldeter Nichtabholung von bestelltem Essen zu kündigen.
Wichtige Informationen, die alle Eltern/Erziehungsberechtigten kennen sollten
Folgende Informationen rund um das Schulmittagessen und die Bestellung sollten für alle Beteiligten klar kommuniziert sein:
- Wer ist Ansprechperson für Fragen zum Vertrag (Mittagessensvereinbarung) oder dem Bestellsystem (inkl. evtl. technischer Probleme) beim Essensanbieter?
- Wie ist der Mittagessensausschuss der Schule erreichbar bzw. wer ist Ansprechperson in der Schule für das Mittagessen?
- Wie funktioniert die Bestellung des Essens und für welchen Zeitraum ist diese jeweils möglich?
- Wie ist das Vorgehen beim Bestellen des Mittagessens während der Schulferien?
- Erfolgt die Abholung des Essens mit einer Chipkarte und wird diese von den Schülerinnen und Schülern eigenständig verwahrt?
- Wie ist vorzugehen, wenn die Chipkarte verloren gegangen ist?
- Welche Fristen sind bei der Abbestellung zu beachten und auf welchem Wege kann eine Abbestellung erfolgen?
- In welchen Fällen übernimmt die Schule die Abmeldung von evtl. schon bestelltem Essen?
Der Umgang mit vergessenen Bestellungen und/oder Chipkarten wird von den Essensanbietern sehr unterschiedlich gehandhabt.
Musterschreiben für Schulen zur Information von Eltern/Erziehungsberechtigten
Unter "Weitere Informationen" steht ein Musterschreiben zum Download zur Verfügung. Schulen können das Schreiben (oder Teile davon) zur Information von Eltern/Erziehungsberechtigten rund um das Schulmittagessen nutzen. Vor Nutzung sollte es jedoch inhaltlich geprüft und ggf. angepasst werden, da bestimmte Dinge in einigen Schulen u.U. anders als beschrieben geregelt sind.
Wird eine mehrsprachige Information benötigt, stehen im Internet verschiedene kostenfreie, KI-gestützte Übersetzungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Weitere Informationen:
Musterschreiben zum Schulmittagessen für Eltern/Erziehungsberechtigte (Word 19 KB)
