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Wissens-Häppchen zum Berliner Schulmittagessen am 09.06.2026

Verzahnung von Ernährungsbildung und Schulverpflegung am Beispiel eines Zuschlagskriteriums (Primarstufe)

© VKSB e.V.

Am 09.06.2026 informierte die Vernetzungsstelle in einem "Wissens-Häppchen" erneut über Verzahnungsmöglichkeiten des Schulmittagessens in der Primarstufe mit Themenbereichen der Ernährungsbildung. Dieses Mal war ein Zuschlagskriterium zur Mitbestimmung beim Speisenplan der Anknüpfungspunkt. Die Vernetzungsstelle führte die digitale Veranstaltung im Rahmen des Projektes "Vernetzungsstelle Schulverpflegung Berlin", das von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie gefördert wird, durch.  

Nach einer kurzen Einführung erläuterte Brigitte Schulz-Herbener, Projektmitarbeiterin der Vernetzungsstelle, zunächst das Zuschlagskriterium "Mitbestimmung Speisenplan" ("aus 3 mach 2") und die Vorteile der Einbindung von Schülerinnen und Schülern bei der Umsetzung.

Die Beschäftigung mit dem Speisenplan bzw. dem Schulessen kann auch als Ausgangspunkt für Ernährungsbildung genutzt werden und dazu gab es für die Teilnehmenden verschiedene praktische Beispiele in den Bereichen Gesundheit, Nachhaltigkeit, Lebensmittel-Vielfalt, Kennzeichnung, Esskultur, Sinne/Sensorik sowie Kommunikation und Organisation des Schulmittagessens. Bei einem Gemüse-Obst-ABC konnten sich die Teilnehmenden kurz selbst ausprobieren, allerdings wurden in diesem Fall einfache Begriffe wie "Apfel" oder "Banane" vorab ausgeschlossen. Dieses etwas andere ABC kann gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern erstellt werden und beispielsweise mit Bildern, kleinen Steckbriefen oder einer Abstimmung ("schon mal probiert") versehen werden und als Dekoration im Klassenzimmer oder der Mensa genutzt werden. Auch der Speisenplan kann hinsichtlich der Vielfalt an Gemüse und Obst von Schülerinnen und Schülern einfach geprüft werden und Feedback über den Mittagessensausschuss an den Essensanbieter gegeben werden.

Anschließend erhielten die Teilnehmenden noch Tipps für die Recherche von Material für die praktische Umsetzung und Arbeitserleichterung sowie einen Einblick in die Angebote der Vernetzungsstelle, die nach den Sommerferien geplant sind.

Im abschließenden Austausch ging es u.a. darum, ob man den Essensanbieter bitten kann, unbekannte Speisen auf dem Speisenplan zu erklären. Hierzu sieht die Leistungsbeschreibung unter 1.6 e) folgendes vor: Die Speisen auf dem Speisenplan sind eindeutig bezeichnet. Nicht übliche und nicht eindeutige Bezeichnungen, beispielsweise „Piratenmenü“, sind erklärt, dazu zählen auch klassische Garnituren. (Anmerkung: Unter klassische Garnituren versteht man z.B. ungarische Art, Hawaii, Müllerin-Art etc.) 

Eine Teilnehmende schilderte aus der Praxis, dass sich nach einer gewissen Ermüdung mit dem Speisenplan wieder frischer Wind und neue Motivation eingestellt hat: Die Klassen haben Wunsch-Speisenpläne (unter Berücksichtigung der Häufigkeitsanforderungen für das Berliner Schulmittagessen in der Primarstufe) erstellt und viele der Vorschläge sind vom Essenanbieter auch aufgenommen und umgesetzt worden. Die Teilnehmerin berichtete, dass es für die Schülerinnen und Schüler eine große Bedeutung hatte, dass ihre Wünsche gehört und z.T. realisiert wurden. Ein positives Beispiel, das sicher nicht für alle Essensanbieter umsetzbar ist, aber noch einmal dazu führte, das Zuschlagskriterium "Wunschessen" zu besprechen. Dabei geht es um mindestens vier Gerichte pro Schuljahr (außerhalb der Ferien), die frei von der Schule benannt werden können, d.h. ohne vorherige Beschränkung oder Vorschläge durch den Anbieter. Natürlich muss dieser bei der Umsetzung die weiteren Anforderungen des Vertrags beachten und falls die Umsetzung eines Wunschessens küchentechnisch nicht möglich ist, muss die Schule einen Ersatzwunsch benennen. Die Abfrage der Wunschessen muss durch den Anbieter organisiert werden und zu Beginn eines Schulhalbjahres erfolgen.

Das nächste Wissens-Häppchen, das am 25.06.2026 stattfindet, richtet sich an weiterführende Schulen und beschäftigt sich mit dem Thema "Schulverpflegung und BuT" (Bildungs- und Teilhabepaket). 

Weitere Informationen:

Wissens-Häppchen

Beitrag zum Wissens-Häppchen v. 23.04.2026: Verzahnung von Ernährungsbildung und Schulverpflegung am Beispiel einer Checkliste der Handreichung "Mittagessensausschüsse"

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