Im einstündigen Format "Wissens-Häppchen zum Berliner Schulmittagessen", das die Vernetzungsstelle Schulverpflegung seit 2025 neu anbietet, wird jeweils ein Themenschwerpunkt genauer betrachtet. Eingeladen sind Mitglieder der Mittagessensausschüsse (Primarstufe) von öffentlichen Berliner Ganztagsschulen. Kurz vor den Berliner Sommerferien ging es um das Thema "Zufriedenheitsbefragungen" und mit über 30 Anmeldungen war das Interesse am Thema groß.
Eine kleine Umfrage zu Beginn zeigte erfreulicherweise, dass an der Mehrzahl der Schulen bereits Zufriedenheitsbefragungen durchgeführt wurden, zum Teil sowohl durch den Essensanbieter als auch die Schule/den Mittagessensausschuss. Allerdings gaben je 12 % der an der Umfrage teilnehmenden Personen an, dass es an ihrer Schule bisher noch gar keine Befragungen gab oder ihnen nicht bekannt ist, ob Befragungen erfolgt sind.
Das Zuschlagskriteriums "Zufriedenheitsbefragung" ist Teil der Verträge für das Schulmittagessen in der Primarstufe, sofern dieses seinerzeit bei Angebotsabgabe durch den Essensanbieter gewählt wurde. Wie die Teilnehmenden herausfinden können, ob es für die eigene Schule gilt, erläuterte Brigitte Schulz-Herbener von der Vernetzungsstelle Schulverpflegung einleitend.
Das Zuschlagskriterium sieht vor, dass der Essensanbieter pro Schulhalbjahr bei mindestens 50 % der am Essen teilnehmenden Kinder eine Zufriedenheitsabfrage durchführt. Dabei sind qualitative und quantitative Ergebnisse zu ermitteln, die keine einfachen ja oder nein Antworten zulassen, sondern abgestufte Ergebnisse liefern. Es sind altersgemäße Abfragemethoden zu verwenden. Zudem ist vorgegeben, welche Informationen mindestens ermittelt werden müssen, z.B. ob den Kindern das Essen meistens schmeckt und wenn nicht, was ihnen meistens nicht schmeckt. Weiterhin gibt es sieben konkrete Fragen, u.a. "Wirst du satt?", die der Essensanbieter bei den Zufriedenheitsbefragungen nutzen muss.
Wichtige Schritte ergeben sich auch nach der Durchführung einer Zufriedenheitsbefragung, denn der Essensanbieter hat dem Mittagessensausschuss spätestens nach 4 Wochen über die ermittelten Ergebnisse, die geplanten Maßnahmen zur Erhöhung der Zufriedenheit der Schülerinnen und Schüler mit dem Mittagessen sowie deren Umsetzungsbeginn zu berichten.
Eine weitere Abfrage bei den Teilnehmenden des Wissens-Häppchens, ob die Zufriedenheitsbefragungen in der vorgestellten Form erfolgt sind, zeigte, dass dies bei der Mehrzahl der Schulen der Fall ist. 17 % verneinten die Frage jedoch und 28 % gaben an, es nicht zu wissen.
Die Referentin ging noch kurz auf die verschiedenen Möglichkeiten ein, wie der Mittagessensausschuss die Zufriedenheitsbefragungen unterstützen kann. Hierbei wurden neben der Kontrolle, ob die vertraglichen Anforderungen eingehalten werden, auch die Themen Organisation, Kommunikation und Ernährungsbildung kurz angesprochen.
Die restliche Zeit stand für den Austausch, Berichte aus der Praxis und Fragen zur Verfügung. Einige Schulen haben bereits zusätzlich zu den Befragungen durch den Essensanbieter ein System eingeführt, mit dem auch jeden Tag eine Abfrage möglich ist. Hierbei zeigten sich jedoch noch einige Hürden, an denen gearbeitet wird. Auch einzelne Probleme, dass z.B. das Essen für die letzten Kinder nicht reicht, wurden angesprochen. Eine Teilnehmende forderte vor dem Hintergrund eines verantwortungsvollen Umgangs mit Steuergeldern härteres Durchgreifen für wiederholt bestelltes, aber nicht abgeholtes Essen.
Das nächste "Wissens-Häppchen zum Berliner Schulmittagessen" findet am 06.11.2025 mit dem Themenschwerpunkt "Kaltverpflegung" statt.
Weitere Informationen:
Gesamtübersicht Angebote für MEAs 2. Halbjahr 2025 (PDF 254 KB)
Musterausschreibungsunterlagen Primarstufe 2024 (inkl. Zuschlagskriterien)
