Im Rahmen des 2025 neu eingeführten digitalen Formats "Wissens-Häppchen" zum Berliner Schulmittagessen (Primarstufe) ging es am 06.11.2025 um die Kaltverpflegung.
Brigitte Schulz-Herbener der Vernetzungsstelle Schulverpflegung Berlin stellte den rund 20 Teilnehmenden dazu zunächst die Anforderungen in den Musterausschreibungsunterlagen für das Berliner Schulmittagessen (Primarstufe) vor. Leicht verderbliche, d.h. kühlpflichtige Lebensmittel dürfen nicht angeboten werden, was nur eine eingeschränkte Auswahl ermöglicht. Im Vergleich zur Ausschreibung 2020 sind aber unter Berücksichtigung von Rückmeldungen aus der Praxis einige Änderungen erfolgt. Somit sind nun als Bestandteile wie folgt vorgesehen:
- ein oder mehrere nicht süße Kleingebäcke, wie z.B. Brötchen (z.B. Vollkornbrötchen, Mehrkornbrötchen, Sesambrötchen, Käsebrötchen, Roggenbrötchen, Bagel) oder Laugengebäck (z.B. Laugenbrezel, Laugenstange), mindestens 120 g in der Gesamtmenge, wovon ein Teil des Kleingebäcks ein Vollkornerzeugnis sein muss und ein Teil Kerne oder Ölsaaten (z.B. Sonnenblumenkerne, Kürbiskerne, Leinsamen, Sesam) enthalten muss
- mindestens 50 g ungeschnittenes verzehrfertiges rohes Gemüse
- mindestens 1 Stück ungeschnittenes verzehrfertiges rohes Obst
Zusätzlich muss für jedes Kind eines der folgenden eiweißhaltigen Lebensmittel als nicht kühlpflichtige Variante (z.B. ultrahocherhitzt) gemäß nachfolgender Auflistung zur Verfügung gestellt werden:
- vegetarische Variante: mindestens 15 g Käse (kein Käse zum Streichen) oder mindestens 1 hartgekochtes Ei oder mindestens 100 ml eines eiweißhaltigen trinkbaren Produktes wie z.B. Milch oder Milchalternativen auf Pflanzenbasis (z.B. Hafermilch, Mandelmilch, Sojamilch)
- nicht vegetarische Variante: mindestens 25 g Minisalami
Die Anzahl vegetarischer und nicht vegetarischer Kaltverpflegung muss der Essensanbieter in einem geeigneten Verfahren ermitteln.
Bei der Verpackung sind Mehrweg-Lunchboxen oder umweltverträgliche Pappbehälter einzusetzen. Eine Ausnahme bei den sonst nicht erlaubten Einzelverpackungen gilt für die eiweißhaltigen Lebensmittel, wie z.B. Käse oder Salami.
Als Getränk ist Trinkwasser und die Nutzung der Trinkflaschen der Schülerinnen und Schüler vorgesehen. In der Regel stehen in den Schulen für Ausnahmefälle auch wiederverwendbare Trinkflaschen zur Verfügung, die z.B. genutzt werden können, wenn keine eigene Trinkflasche vorhanden ist oder diese vergessen wurde.
Im Anschluss berichteten die Teilnehmenden aus der Praxis und hier zeigte sich die Heterogenität der Umsetzung der Anforderungen der Musterausschreibungsunterlagen deutlich. So berichtete eine Teilnehmerin, dass der Essensanbieter alles so umsetzt, wie es vorgestellt wurde und sie sehr zufrieden sei. Durch wechselnde Inhalte bei der Kaltverpflegung würden sich die Kinder immer richtig auf die "Bags" freuen. Andere berichteten, dass es immer das gleiche gäbe. Wenn nur hin und wieder ein Ausflug gemacht wird, sei dies auch nicht problematisch, aber in der Diskussion zeigte sich, dass Abwechslung v.a. für die Ferienzeiten sehr hilfreich wäre, denn hier würden z.T. an mehreren Tagen hintereinander Ausflüge unternommen werden. Einige Schulen können aus einer vom Essensanbieter vorgegebenen Auswahl wählen, andere erhielten nicht mal die Möglichkeit zur Auswahl zwischen der vegetarischen bzw. nicht-vegetarischen Variante, obwohl die Musterausschreibungsunterlagen hierzu eindeutig sind. Eine Schule berichtete, dass es entweder Obst oder Gemüse gäbe, aber nicht beides wie in den Anforderungen vorgesehen.
Der Austausch untereinander wurde von den Teilnehmenden als hilfreich und informativ angesehen.
Die Handreichung "Mittagessensausschüsse" (Primarstufe) wurde an die Musterausschreibungsunterlagen 2024 angepasst und liefert viele hilfreiche Inforamtionen und Instrumente für die Arbeit von Mittagessensausschüssen.
Weitere Informationen:
Musterausschreibungsunterlagen Primarstufe 2024 (inkl. Zuschlagskriterien)
