Inzwischen sind die meisten Vergaben für das Schulmittagessen der Klassenstufen 1-6 an den Berliner Ganztagsschulen in öffentlicher Trägerschaft durch die Berliner Schulämter erfolgt. Für viele Schulen bedeutet dies einen Wechsel des Caterers. Die Laufzeit der neuen Verträge erstreckt sich über 4 Jahre, d.h. in der Regel vom 01.08.2024 bis 31.07.2028.
Da der Vergabeprozess des seit 2019 elternkostenbeteiligungsfreien Schulmittagessens den Anforderungen einer EU-weiten Ausschreibung unterliegt, handelte es sich um ein äußerst komplexes Verfahren. Die Auswahl eines Caterers durch die Schule war daher vergaberechtlich nicht möglich.
Grundlage des Berliner Schulmittagessens in der Primarstufe sind die seit Jahren bewährten, berlinweit einheitlichen Musterausschreibungsunterlagen auf Basis der fachlichen Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) im „DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Schulen“. Sowohl bei der verbindlichen Verankerung des Qualitätsstandards wie auch der Kostenbeteiligungsfreiheit war Berlin bundesweiter Vorreiter.
Unzufriedenheit mit dem Speisenangebot in den Schulen, Lebensmittelabfälle und höhere finanzielle Belastungen der Caterer v.a. durch die gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreise dominierten die Diskussion rund um das Berliner Schulessen in der letzten Vertragsphase. Daher standen diese Themen bei der umfangreichen Überarbeitung der Ausschreibungsunterlagen durch die bezirklichen Schulämter, die die Verträge im Auftrag des Landes Berlin mit den Caterern schließen, im Vordergrund. Die Vernetzungsstelle Schulverpflegung war als fachlicher Berater in den Prozess involviert.
Zu mehr Zufriedenheit mit dem Schulmittagessen und weniger Lebensmittelabfällen soll ein ganzes Paket an Änderungen beitragen, das v.a. eine stärkere Berücksichtigung von Wünschen der Schulen/Mittagessensausschüsse sowie stärkere Mitsprache als bisher auch während der gesamten Vertragslaufzeit vorsieht. So gab es beispielsweise für Schulen/Mittagessensausschüsse bereits vor der Ausschreibung die Möglichkeit, Zuschlagskriterien zu gewichten, die der Caterer bei seinem Angebot zusätzlich anbieten konnte.
Zusätzlich ist bei den Zuschlagskriterien die Möglichkeit aufgenommen worden, dass aus drei vom Caterer angebotenen Menüs zwei ausgewählt werden können, die dann in den Speisenplan aufgenommen werden sowie auch das Angebot von mind. vier Wunschessen pro Schuljahr.
Statt der bisherigen Testverkostung wurden 20 vegetarische Gerichte hinsichtlich der zu erwartenden Akzeptanz beurteilt. Der Mittagessenausschuss legte zuvor fest, welche Personen die Bewertung vornehmen sollten. Die vegetarischen Gerichte des Caterers, der den Zuschlag erhalten hat, müssen nun mindestens alle acht Wochen auf dem Speisenplan zu finden sein.
Auch ein geändertes Bestell- und Abrechnungssystem, das eigentlich bereits für die letzte Vertragslaufzeit vorgesehen war, und eine gezieltere Planung der tatsächlich benötigten Essensmenge insgesamt und pro Menü ermöglicht, soll neben der gestärkten Mitwirkung von Schule/Mittagessensausschüssen Abfallmengen weiter reduzieren. Die Beschäftigung mit dem Schulmittagessen muss - insbesondere vor dem Hintergrund der Kostenbeteiligungsfreiheit - auch bei Eltern wieder mehr ins Bewusstsein gerückt werden, denn auch Nicht-Abmeldungen haben in der Vergangenheit neben verschiedenen anderen Faktoren zu vermeidbaren Lebensmittelabfällen beigetragen.
Eine gute Nachricht auch zur Kaltverpflegung, z.B. bei Wander- oder Projekttagen, die in der Vergangenheit häufig zu Unzufriedenheit geführt hat: Auch hier wurde nachgebessert, indem u.a. die Mengen klarer geregelt sowie auch eiweißhaltige Lebensmittel in vegetarischer und nicht vegetarischer Form ergänzt wurden.
Zu den Änderungen zählt auch eine Preisanpassung: Der Preis für eine Portion des Schulmittagessens in der Primarstufe wurde von € 4,36 auf € 5,16 inkl. 19 % USt. erhöht. (Für das Verpflegungssystem „Mischküche“, d.h. Produktion in der Einrichtung oder Cook & Serve gelten andere Preise.)
Ein Einblick in die neuen Musterausschreibungsunterlagen ist hier möglich.
Die von der Kultusministerkonferenz vor nicht allzu langer Zeit ausgesprochene Empfehlung zur verbindlichen Implementierung des DGE-Qualitätsstandards in der Schulverpflegung sowie die ebenfalls kürzlich ausgesprochene Empfehlung für eine kostenbeteiligungsfreie Kita- und Schulverpflegung des Bürgerrates Ernährung des Deutschen Bundestags werden in Berlin - zumindest in der Primarstufe - schon lange umgesetzt. Auf dieses Berliner Modell für das Schulmittagessen in der Primarstufe schauen andere Bundesländer mit großem Interesse. Es braucht einen kontinuierlichen Weiterentwicklungsprozess, bei dem die Zusammenarbeit vieler Akteure erforderlich ist.
Die Vernetzungsstelle sieht in den aktualisierten Vertragsbedingungen einen weiteren großen Schritt in die richtige Richtung für eine partizipativ gestaltete, gesundheitsfördernde und nachhaltigere Schulverpflegung. Zusätzlich bieten sich dadurch viele Chancen für gelebte Ernährungs- und Verbraucherbildung.
Um Schulen und Mittagessensausschüsse dabei zu unterstützen, ihre Möglichkeiten im Rahmen der neuen Verträge auch auszuschöpfen, plant die Vernetzungsstelle eine umfangreiche Überarbeitung der „Handreichung Mittagessensausschüsse“. Weitere Unterstützungsangebote im zweiten Halbjahr 2024 für Mittagessensausschüsse sind die Schulung „Fit für den MEA“ und die SprechSTUNDE: Schulmittagessen. Auch der Berliner Tag der Schulverpflegung, der jedes Jahr im Herbst stattfindet, wird sich im Rahmen des Forums Qualitätsentwicklung mit dem neuen Schulmittagessen in der Primarstufe beschäftigen.
Weitere Informationen zu den jeweiligen Angeboten veröffentlicht die Vernetzungsstelle zu ggb. Zeit über die Homepage und den Newsletter der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.
Weitere Informationen:
Musterausschreibung Schulmittagessen Primarstufe 2024
Projekt Vernetzungsstelle Schulverpflegung Berlin
Projekt Vernetzungsstelle Schulverpflegung Berlin: Übersicht Angebote
Newsletteranmeldung Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
