Die neuen Zuschlagskriterien der Musterausschreibungsunterlagen für das Schulmittagessen (Primarstufe) zum Schuljahr 2024/25 beinhalten zahlreiche Änderungen, die sich auch auf die Arbeit von Mittagessensausschüssen (MEAs) auswirken. Daher veranstaltete die Vernetzungsstelle Schulverpflegung Berlin am 12.12.2024 eine digitale Schulung, um über Grundlagen für die Arbeit in diesem Gremium unter Berücksichtigung der neuen Verträge zu informieren. Das Angebot richtete sich an Schulleitungen, Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und Eltern, v.a. an jene, die noch nicht lange im Mittagessensausschuss tätig sind.
Brigitte Schulz von der Vernetzungsstelle erläuterte zunächst die besonderen Berliner Rahmen-bedingungen für das Schulmittagessen in der Primarstufe und gab Informationen zu den neuen Verträgen, die aus einem allgemeinen und für alle Essensanbieter gültigen Teil, sowie einem schulspezifischen Teil bestehen. Besonderes Augenmerk wurde auf die neuen Zuschlagskriterien „Wunschessen“ und „Mitbestimmung Speisenplan“ gelegt, da diese Potential für die Einbeziehung von vielen Schülerinnen und Schülern bieten, auch wenn diese nicht im MEA sind. Dies kann zu mehr Zufriedenheit und einer besseren Akzeptanz führen.
Was zum MEA im Berliner Schulgesetz zu finden ist und wie und an welchen Stellen das Gremium bei der Qualitätsentwicklung des Schulessens mitwirken kann, wurde anschließend beleuchtet.
Eine Umfrage zeigte, dass bisher an keiner Schule Umfragen (weder durch den Essensanbieter noch durch die Schule) durchgeführt wurden. Auch hierzu sehen die Musterausschreibungsunterlagen im Rahmen der Zuschlagskriterien, die ein Essensanbieter bei Abgabe seines Angebotes wählen konnte, Anforderungen vor: Bis zum Ende eines jeden Schulhalbjahres ist bei mindestens 50 % der am Essen teilnehmenden Kinder eine Zufriedenheitsabfrage durchzuführen. Dabei sind bestimmte Fragestellungen vorgegeben. Zusätzlich ist eine Maßnahmenplanung auf Basis der Ergebnisse durch den Essensanbieter zu erstellen und darüber innerhalb von 4 Wochen nach Durchführung der Befragung dem MEA (und Schulamt) zu berichten. Die erste Zufriedenheitsabfrage musste spätestens drei Monate nach Vertragsbeginn erfolgen.
Tipps für die Verzahnung von Ernährungsbildung und Schulverpflegung sowie Informationen zu den Unterstützungsangeboten der Vernetzungsstelle rundeten die Veranstaltung ab.
Aktuell arbeitet die Vernetzungsstelle intensiv an einer aktualisierten Version der Handreichung „Mittagessensausschüsse“, die im ersten Halbjahr 2025 zur Verfügung stehen soll. Eine Teilnehmerin lobte die Handreichung als sehr hilfreiches und umfassendes Nachschlagewerk.
Die Schulung „Fit für den MEA“ soll auch im Jahr 2025 erneut angeboten werden. Geplant sind die Termine am 10.04.2025 und 26.11.2025.
Weitere Informationen:
Schulung Grundlagen Mittagessensausschuss „Fit für den MEA“
Musterausschreibungsunterlagen 2024 (Primarstufe)
Homepagebeitrag: Schulmittagessen (Primarstufe): Neue Verträge zum 01.08.2024
