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Externe Kontrolle

In Berlin sollen die qualitativen Anforderungen an das Mittagessen nicht nur in den zwischen Schulämtern und Anbietern geschlossenen Verträgen stehen, sondern sich täglich „auf den Tellern“ der Schülerinnen und Schüler wiederfinden.

Qualitätskontrollstelle Schulessen

Deshalb wurde eine vom Land finanzierte „Qualitätskontrollstelle Schulessen“ eingerichtet, die Ende 2016 ihre Arbeit aufnahm. Sie stellt ein bundesweites Novum dar und fungiert als „Dienstleister“ der Schulämter in den Bezirken, die Träger der öffentlichen Schulen sind.

Aufgaben und Arbeitsweise

Zu den Aufgaben der Qualitätskontrollstelle gehört aktuell die Überprüfung der ernährungsphysiologischen und sensorischen Qualität des Schulessens an Berliner Grundschulen auf Grundlage der mit den Essensanbietern vertraglich vereinbarten, einheitlichen Leistungsanforderungen.

Hierzu führt sie stichprobenartige und anlassbezogene, unangekündigte Audits sowohl in den Produktionsküchen der Anbieter als auch den Ausgabeküchen der Schulen durch. Der Kontrollumfang umfasst dabei eine Fülle an Prüfkriterien.

Bei den Kontrollen werden alle eingesetzten Lebensmittel überprüft. Das Angebot wird auf Basis der Anforderungen an einen 20tägigen Verpflegungszeitraum hinsichtlich Qualität, Menge und Zubereitung bewertet.

Ergebnisse und Konsequenzen

Ihre Prüfergebnisse übermittelt die Qualitätskontrollstelle an die überprüften Essensanbieter und die betreffenden Schulämter. Die Schulämter müssen als Auftraggeber entscheiden, ob und welche Sanktionen bei festgestellten Vertragsverletzungen angemessen sind.